Zum Inhalt springen

ADB:Florens III.

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Florens III., Graf von Holland“ von Pieter Lodewijk Muller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 126, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Florens_III.&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 21:17 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Florenz II.
Nächster>>>
Florenz IV.
Band 7 (1878), S. 126 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Florens III. (Holland) in der Wikipedia
Florens III. in Wikidata
GND-Nummer 138809526
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|7|126|126|Florens III., Graf von Holland|Pieter Lodewijk Muller|ADB:Florens III.}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=138809526}}    

Florens III., zehnter Graf von Holland, folgte 1157 seinem Vater Dietrich VI. und war in stete Kämpfe mit seinen Nachbarn verwickelt. Sonst nicht ohne Glück, hatte er wegen Flandern ein Mißgeschick ohne Gleichen. 1165 ward er von dem Grafen Philipp von Flandern geschlagen und mit einem ansehnlichen Theil seines Adels gefangen, entweder nach blutiger Schlacht oder zur See von einer überlegenen Flotte umringt, ohne Schwertstreich. Zwei Jahre in Brügge gefangen, erhielt er seine Freiheit erst zurück durch Vermittlung des alten Grafen Dietrich von Flandern, des Grafen von Boulogne und anderer Herren, unter harten und theilweise schimpflichen Bedingungen, zusammengefaßt in einer merkwürdigen Urkunde, dem sogen. Frieden von Hedensee (vom 27. Febr. 1168, van den Bergh, Oorkondenboek I. No. 147), welche bis jetzt erhalten ist. Seeland westlich von der Schelde erhielt er nur unter Mitbesitz der Vläminger und als deren Lehen zurück, den Vlämingen mußte er viele Freiheiten und Begünstigungen in seinem Gebiet zugestehen und seine Besitzungen im Lande von Waas in Flandern wurden ihm abgenommen. Dazu ward seine Schuld am Entstehen des Krieges in der Urkunde ausgesprochen und ward er gezwungen, diese zu besiegeln mit einem Siegel, wo unter dem Bilde des Ritters das Wort Discordia eingegraben war, während seine Geißeln nicht mit Geld gelöst und nur mit Erlaubniß des Siegers befreit werden konnten. Dieser Tractat, bestimmt die Verhältnisse zwischen Holland und Flandern für die Zukunft festzustellen, war die Quelle eines 150jährigen Haders, da die Holländer sich dem dadurch entstandenen Zustand in Seeland auf keine Weise fügen wollten. Wie gehässig ihnen dieser Friede war, zeigen ihre Chroniken, denn obgleich er unbedingt feststeht, die Urkunde entschieden echt und alle vlämischen und sonstigen Nachrichten über den Krieg und Frieden übereinstimmen, ignoriren sie denselben geflissentlich.

Die spätere Laufbahn F.’s war mehr vom Glücke begünstigt. Ein tapferer Ritter und, wie es scheint, auch sonst ein geachteter Fürst, stand er in hoher Gunst bei Kaiser Friedrich I., den er auf mehreren Zügen begleitete und in dessen Urkunden er mehrfach als Zeuge erscheint. Der magnus Comes Hollandiae, wie er genannt ward, begleitete den Kaiser auch auf seinen Kreuzzügen und starb 1190 in Antiochien kurz nach dessen Tode, von einer Seuche hinweggerafft.