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ADB:Faber, Johannes Augustanus

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Artikel „Faber, Johannes Augustanus“ von Heinrich Kellner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 493, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Faber,_Johannes_Augustanus&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 20:53 Uhr UTC)
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Faber: Johannes Augustanus F., Dominicaner, geboren zu Freiburg in der Schweiz und zwar zwischen 1460–70, da er schon im J. 1515 bedeutende Stellungen einnahm. Er war nämlich in dem genannten Jahre Doctor der Theologie und Philosophie, Prior des Ordenshauses zu Augsburg und Vicarius generalis der deutschen Provinz seines Ordens. Er erbaute von 1513 bis 1515 die Kirche seines Klosters zu Augsburg von Grund aus neu und zwar, wie eine Gedenktafel vom 10. September 1515 meldet, mit Unterstützung des Papstes Leo X., der Augsburger Patricier und Bürgerschaft und aus sonstigen Collecten. Im folgenden Jahre wirkte er am Gymnasium (seines Ordens?) zu Bologna. Dann erhielt er, begünstigt von Matthäus Lang, Erzbischof von Salzburg und Cardinal, eine Stellung am Hofe Maximilians als Prediger und Beichtvater des Kaisers. Nach dessen Tode wünschte er auch bei dem Nachfolger Karl V. die gleiche Stellung zu bekleiden und ersuchte zu diesem Zweck den Erasmus um seine Fürsprache und Verwendung. Dieser richtete auch Empfehlungsschreiben, voll Lobes für F., an den Erzbischof Albrecht von Brandenburg (d. d. Löwen, 6. Oct. 1520), an Karls V. Kanzler Gattinarius (d. d. Löwen, 4. Oct. 1520), ebenso an den Fürstbischof von Lüttich, an Johannes Peutinger und an Jacob Villinger; dieselben hatten den gewünschten Erfolg. Trotz der Freundschaft mit Erasmus wurde F. Gegner der Reformation. Schon 1521 sandte er ein Bedenken an den Kurfürsten von Sachsen in Betreff der Sache Luther’s, worin er vorschlug, der Papst, der Kaiser und die Könige von Frankreich, Spanien, England, Portugal, Ungarn und Polen sollten jeder vier gelehrte Männer und jeder Kurfürst je einen bestellen, um mit Luther zu unterhandeln und was diese beschlössen, solle bindend sein. Er trat sogar gegen Erasmus auf; denn dieser äußert sich in einem Briefe (d. d. Freiburg V. Id. Mart. 1531, Erasm. Ep. XVI. 16) sehr unwillig darüber, daß F. in Rom gegen ihn getobt (debacchari) und ihn angeschwärzt habe, um sich die Gunst des Cardinal Cajetan wiederzuerwerben. In demselben Briefe erwähnt er Faber’s Tod, der also kurz vorher, 1531, erfolgt sein muß. Die bei Marq. Freher, Scriptores rer. Germ. II. p. 719 abgedruckte Leichenrede auf Maximilian, am 16. Jan. 1519 zu Wels gehalten, gehört dem Wiener Bischof Johann Faber von Leutkirch und nicht unserem F. an, wie irrthümlich bei Quétif u. Echard II. 111 und danach von manchen Neuern behauptet wird.

Quétif-Echard, Scriptores ord. Praed., II. p. 80. Khamm, Hierarchia Augustana, I. p. 306 ss.