ADB:Fürstenberg-Stammheim, Franz Graf von
Friedrich Wilhelms IV. in den Grafenstand erhoben, nimmt er an den Provinziallandtagen und am vereinigten Landtag Theil, 1849 tritt er in die erste Kammer ein. Von da an wird seine Haltung immer ausgesprochener conservativ, beziehungsweise contrerevolutionär und offenbart sich an mehreren Maßregeln drastischer Natur, z. B. seiner Betheiligung an der Petition um die Beseitigung der ganzen Verfassung von 1848 und die Entbindung des Königs von dem auf dieselbe geleisteten Eid. In diesem conservativen Sinne erscheint er doch auch unter den Begründern des preußischen Wochenblattes und wirkt er als Mitglied der in das Herrenhaus umgewandelten ersten Kammer, in erster Reihe stets das Interesse seiner Kirche vertretend. Er ist am 20. Dec. 1859 gestorben.
Fürstenberg-Stammheim: Franz Egon, Graf von F.-St., der jüngeren (rheinländischen) Linie der niederdeutschen Fürstenbergs angehörig, Sohn des 1828 verstorbenen Freiherrn Theodor von F., geb. am 24. März 1797 zu Herdringen bei Arnsberg. Er ist vor allem bekannt geworden als thatkräftiger Freund der Kunst, besonders der kirchlichen Kunst. Diese Neigung hat er in erster Linie durch nachdrückliche Beförderung des Ausbaues des Kölner Domes und noch mehr als Erbauer der vielbewunderten Apollinariskirche bei Remagen bekundet. Der streng katholischen Richtung zugethan, hat er im Kreise des rheinisch-westfälischen Adels eine nicht unbedeutende Stellung eingenommen und diese in seiner Betheiligung an dem politischen Leben seiner Provinz und des preußischen Staates erhärtet. Nach dem Regierungsantritte