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ADB:Fölkersahm, Hamilcar Baron von

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Artikel „Fölkersahm, Hamilcar Freiherr von“ von Julius von Eckardt in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 148, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:F%C3%B6lkersahm,_Hamilcar_Baron_von&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:34 Uhr UTC)
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Fölkersahm: Hamilcar Freiherr v. F., Reformator der livländischen Agrarverhältnisse, wurde 1810 zu Riga geboren, wo sein Vater, der Geheimrath Georg v. F. das Amt eines livländischen Civil-Gouverneurs bekleidete. Nachdem er das Rigaische Gymnasium besucht, von 1829–32 in Berlin Hegel’sche Philosophie und Naturwissenschaften studirt hatte, kaufte F. das im südlichen Livland belegene Gut Rujen-Großhof, um sich der Landwirthschaft zu widmen. Das Elend der zu Folge der Bauernverordnung von 1819 persönlich emancipirten, aber in wirthschaftlicher Rücksicht völlig abhängigen lettischen und esthnischen Bauern, die als „Arbeitspächter“ von jedem Anspruch auf dauernden Besitz des von ihnen bebauten Grund und Bodens ausgeschlossen waren, veranlaßte ihn abermals nach Deutschland zu gehen und zu Berlin und Dresden politische und volkswirthschaftliche Studien zu treiben. Zu Anfang der vierziger Jahre heimgekehrt, begründete F. auf dem livländischen Landtage eine Reformpartei, welche Abschaffung der sog. Arbeitspacht (Frohne), Ersetzung derselben durch Geldpachten und Begründung einer Rentenbank verlangte, die den Pächtern zum eigenthümlichen Erwerb von Grundbesitz behülflich sein sollte. Nachdem der 1846 in Schwung gekommene Uebertritt der livländischen Bauern von der lutherischen zur griechischen Kirche die Ritterschaft von der Unhaltbarkeit der überkommenen Zustände überzeugt hatte, wurde F. zum Landrath, 1848 zum Landmarschall gewählt, in welcher Eigenschaft es ihm gelang, die Annahme einer neuen freisinnigen „Agrar- und Bauerverordnung“, die Begründung der „Rentenbank“ und gleichzeitig die Ergreifung von Maßregeln zum Schutz des deutschen Landesrechts der lutherischen Landeskirche und des Volksunterrichts durchzusetzen. Vielfach angefeindet und im J. 1851 aus dem Landmarschallamte verdrängt, starb er im April 1856 zu Riga, als Präsident der von ihm geschaffenen Bank. F. war als Mensch und als Redner gleich hervorragend und kann als Begründer des Wohlstandes und der Unabhängigkeit des livländischen Landvolkes angesehen werden.