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ADB:Eschenburg, Wilhelm Arnold

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Artikel „Eschenburg, Wilhelm Arnold“ von Ferdinand Spehr in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 347–348, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Eschenburg,_Wilhelm_Arnold&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:32 Uhr UTC)
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Eschenburg: Wilhelm Arnold E., Staatsmann, Sohn von Joh. Joach. E., geb. zu Braunschweig 15. Septbr. 1778, † 1861, besuchte das Gymnasium und seit 1792 das Collegium Carolinum seiner Vaterstadt und ging im Jahr 1797 nach Göttingen, wo er mit dem anderthalb Jahre älteren Karl Friedrich Gauß, der schon auf der Schule mit ihm bekannt war, ein inniges Freundschaftsbündniß schloß. Nach Beendigung seiner juristischen Studien trat er in den braunschweigischen Staatsdienst und zeichnete sich so vortheilhaft aus, daß er die Aufmerksamkeit des Herzogs Karl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig auf sich lenkte, der ihn in seine unmittelbare Nähe zog und zu seinem Secretär, später Geheimen Secretär erhob. In dieser Eigenschaft begleitete E. den Herzog in den unglücklichen Feldzug von 1806 und war er auch der Begleiter des schwer verwundeten Fürsten nach der Schlacht bei Auerstädt über Braunschweig nach Ottensen bei Altona, wo er bei dem Tode des Herzogs am 10. Novbr. 1806 zugegen war. Nach Braunschweig zurückgekehrt, wurde E. in der westfälischen Zeit General-Secretär der Präfectur des Okerdepartements zu Braunschweig. In dieser Stellung leistete er mit dem Präfecten Henneberg dem Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig bei dessen Zuge durch Norddeutschland, im J. 1809, die ersprießlichsten Dienste. Beide setzten den Herzog bei dem Aufenthalte in Braunschweig am 1. Aug. 1809 von dem Herannahen der Westfalen unter General Reubell in Kenntniß und stellten für ihn einen auf den Namen eines holländischen Kaufmanns lautenden Paß aus, von welchem der Herzog Gebrauch zu machen jedoch beharrlich ablehnte. Die nur in der Absicht Blutvergießen zu vermeiden dem [348] Herzog gemachte Mittheilung, welche beide mit ihren Pflichten als westfälische Staatsdiener vereinigen zu können glaubten, wäre ihnen fast theuer zu stehen gekommen. König Jérôme von Westfalen wollte sie erschießen lassen, und nur den angestrengtesten Bemühungen des Ministers, Grafen von Wolffradt, gelang es, ihn zu bewegen, von dieser Absicht abzulassen. – Nach der Wiederherstellung des Herzogthums Braunschweig fand E. eine Anstellung als Hofrath und Geheimer Secretär im herzoglichen Geheimrathscollegium. Zu Beginn der Regierung des Herzogs Karl II. wurde er am 31. Decbr. 1823 mit dem Charakter Geheimer Justizrath berathendes Mitglied des herzoglichen Staatsministeriums, in welcher Stellung er sich um das Herzogthum bleibende Verdienste erworben hat und die allgemeinste Achtung genoß. Als Herzog Karl später sein ganzes Ministerium änderte und jeden verfolgte, der mit der vormundschaftlichen Regierung in Verbindung gestanden, ersetzte er E. im Jahre 1827, uneingedenk der dem Großvater und Vater geleisteten Dienste, als Rath an die herzogl. Kammer, wo diesem nach einem so bedeutenden und umfangreichen Wirkungskreise der beschränktere eines Departementsraths nicht zusagen konnte. Bei aller Liebe zu seinem Vaterlande nahm er, wenn gleich kummervoll doch gern, zum tiefen Bedauern der Braunschweiger, den Ruf des Fürsten von Lippe-Detmold an, der ihn als Regierungs- und Kammerdirector nach Detmold berief und später als Präsident der Regierung und der Kammer an die Spitze der Regierung stellte. Wie in Braunschweig so wurde Eschenburg’s Name auch in Detmold nur mit Achtung genannt und die großen Verdienste welche der als Gelehrter, wie als Staatsmann gleich ausgezeichnete Mann sich um sein zweites Vaterland erworben hat, dessen Wohlfahrt er durch weise Sparsamkeit und liberale Regierung zu fördern suchte, sind von Fürst und Volk willig anerkannt. Zu Anfang des J. 1836 erhielt das Fürstenthum eine Constitution und im Jahr 1842 trat es dem norddeutschen Zollverein bei, und in den Jahren 1836–1848 wurde eine Reihe für die Landeswohlfahrt wichtiger Gesetze, namentlich die umfassendsten Ablösungsgesetze und die Gemeindeverfassung für Stadt und Land erlassen. Im J. 1847 wurde ein Allodificationsgesetz publicirt. – Noch ehe mit Beginn des J. 1848 die Stürme dieses Jahres über Deutschland sich erhoben, trat E. mit dem Bewußtsein treuester Pflichterfüllung in allen seinen amtlichen Stellungen, unter den ehrenvollsten Beweisen aufrichtigster Anerkennung in den Ruhestand. Er starb, fast 83 Jahre alt, zu Detmold, 11. Aug. 1861.