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ADB:Ernst (Herzog von Braunschweig-Lüneburg-Grubenhagen)

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Artikel „Ernst der Aeltere, Herzog von Braunschweig-Grubenhagen“ von Ferdinand Spehr in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 257–258, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ernst_(Herzog_von_Braunschweig-L%C3%BCneburg-Grubenhagen)&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 21:34 Uhr UTC)
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Ernst der Aeltere, Herzog von Braunschweig-Grubenhagen, geb. 129…, † 1361, war ein Sohn des Herzogs Heinrich des Wunderlichen. Anfangs für den geistlichen Stand bestimmt, erwachte in ihm nach des Vaters im Jahre 1322 erfolgtem Tode die Lust zu weltlicher Regierung. Er entsagte seiner Präbende am St. Blasius-Stifte zu Braunschweig und theilte mit seinen Brüdern Heinrich und Wilhelm das väterliche Erbe, bei welcher Theilung er die Gegend um Einbeck, Grubenhagen und Osterode erhielt, an welchen Orten er abwechselnd seinen Hofhalt aufschlug. Sein Bruder Wilhelm starb kinderlos und die Söhne seines Bruders Heinrich leisteten, da sie im Auslande lebten, zu [258] Gunsten ihres Oheims Verzicht auf die väterlichen Lande; so wurde E. der Regent sämmtlicher grubenhagen’scher Länder, und da auch die Neffen ohne Kinder starben, der alleinige Fortpflanzer der grubenhagen’schen Linie der Herzöge von Braunschweig. – E. hat den Ruf eines friedfertigen, um das Wohl seiner Unterthanen verdienten, besonders gegen die Geistlichkeit wohlgesinnten Fürsten hinterlassen, dessen Streben vor allem dahin ging, mit den Nachbarn in Frieden und Eintracht zu leben. Manches Kloster bereicherte er durch Schenkungen und die Städte seines Fürstenthums begnadigte er mit werthvollen Privilegien. Im J. 1359 nahm er seinen Sohn Albrecht zum Mitregenten an und starb am 9. März 1361. Seine Gemahlin Adelheid, Gräfin v. Eberstein, hat ihm drei Töchter und vier Söhne geboren, von denen Albrecht und Friedrich ihm in der Regierung folgten, Ernst in den geistlichen Stand trat und zum Abt von Corvey erwählt, wegen Mißregierung aber bereits nach zwei Jahren wieder abgesetzt wurde und wahrscheinlich im J. 1402 in einem Gefechte bei Freden unweit Gronau getödtet worden ist, endlich Johann, Domherr zu Hildesheim, welcher an einigen Regierungshandlungen der Brüder Theil nahm und am 23. Mai 1367 gestorben ist.

Max, Geschichte des Fürstenthums Grubenhagen, Hannover 1862. Thl. I.