ADB:Erich von Braunschweig-Wolfenbüttel
Albrecht III. von Grubenhagen, regierte im J. 1500 mit seinem Bruder Philipp gemeinschaftlich, trat aber später in den geistlichen Stand. Er wurde zuerst Domherr zu Osnabrück, dann im J. 1506 im Februar daselbst und am 17. November auch zu Paderborn Bischof. Als am 24. März 1532 der Bischof von Münster, Graf Friedrich von Wied, welcher sich den beginnenden Wiedertäufer-Unruhen nicht gewachsen fühlte, seine Würde niedergelegt hatte, wählte das Domcapitel zu Münster bereits am 27. Mai desselben Jahres zu Lüdinghausen den Herzog E. auch zum Bischof von Münster mit der Bewilligung, daß er die beiden Bisthümer Osnabrück und Paderborn beibehalten dürfe. Bischof E. eröffnete seine Wirksamkeit durch einen strengen Befehl, den katholischen Gottesdienst in Münster wieder herzustellen, starb aber schon, noch ehe er die kaiserliche und päpstliche Bestätigung erhalten, nicht volle sieben Wochen nach seiner Wahl, am 14. Mai 1532. – Von älteren Chronisten wird ihm das Lob eines gerechten, gütigen und friedliebenden Regenten ertheilt; neuere Forschungen haben über seine Wirksamkeit ein anderes Bild entrollt. Es wird ihm hiernach vorgeworfen, daß er die ihm zugehörigen Bauern durch Dienste und Beden gedrückt und als Bischof von Osnabrück den ersten Römerzug in Gelde nicht bezahlt habe, so daß das Land in die Reichsacht verfallen, bis die Stände Zahlung geleistet, [203] daß er der Stadt Osnabrück mehrere Privilegien verkauft und später wieder gewaltsam entrissen habe. Am Ende seiner unrühmlichen Regierung habe er das Bisthum Münster vom Grafen von Wied erkauft und die erforderlichen Gelder von Osnabrück durch neue Gewaltthätigkeiten beigetrieben, sei aber, ehe er die Früchte des Handels gekostet, am Trunke gestorben.
Erich II., Herzog von Braunschweig-Grubenhagen, Bischof von Paderborn, Osnabrück und Münster, geb. 148?, † 1532, war ein Sohn des Herzogs- Max, Geschichte des Fürstenthums Grubenhagen, Hannover 1862, Thl. I.