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ADB:Emanuel Lebrecht

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Artikel „Emanuel Lebrecht“ von Ferdinand Siebigk in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 77–78, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Emanuel_Lebrecht&oldid=- (Version vom 6. November 2024, 01:09 Uhr UTC)
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Emanuel Lebrecht, Fürst zu Anhalt-Köthen, ward am 20. Mai 1671 in Köthen geboren. Als im J. 1665 mit dem kinderlosen Ableben des Fürsten Wilhelm Ludwig die Ludwig’sche Linie in Köthen erlosch, ward das Land desselben nicht getheilt, sondern es folgten in demselben nach dem Vertrage von 1603 die Nachkommen des 1653 gestorbenen Fürsten August von Plötzkau, der damals freiwillig bei der Theilung zu Gunsten seiner Brüder zurückgetreten war. Von seinen Söhnen lebten noch zwei, die Fürsten Lebrecht und Emanuel. Beide hatten eine gute Erziehung genossen und diese auf größeren Reisen vollendet; Fürst Lebrecht war dann in der Heimath in Plötzkau geblieben und hatte sich dort 1655 mit der Gräfin Sophie Eleonore von Stolberg vermählt, ohne jedoch von derselben Nachkommen zu erhalten. Sein Bruder Emanuel war 1657 in schwedische Dienste getreten, hatte mit Auszeichnung an dem Kriege König Karl Gustavs gegen Dänemark Theil genommen, nahm dann aber den Abschied und trat 1662 in den Dienst der Republik Venedig, wo er bei der Vertheidigung Candia’s gegen die Türken thätig war, und ging darauf nach der Heimath zurück. Nach Aussterben der Ludwig’schen Linie übernahmen beide Brüder gemeinschaftlich die Regierung des köthen’schen Landes, gaben Plötzkau an Bernburg zurück und einigten sich sonst noch mit ihren fürstlichen Vettern in Dessau, Bernburg und Zerbst über einige streitige Punkte. In brüderlicher Einheit regierten sie bis 1669, wo der ältere, Fürst Lebrecht, 7. Nov. ohne Nachkommen starb. Nun vermählte sich Fürst Emanuel, um den Stamm zu erhalten, mit der Schwester seiner Schwägerin, der Gräfin Anna Eleonore von Stolberg, starb aber bereits nach achtmonatlicher Ehe mit dem Ruhme eines gütigen und von seinen Unterthanen geliebten Fürsten am 8. Novbr. 1670. Sieben Monate nach seinem Tode gebar seine Gemahlin einen Sohn, unsern Fürsten, der die Namen E. L. erhielt und für den sie mit dem Fürsten Johann Georg II. zu Dessau gemeinschaftlich die vormundschaftliche Regierung zur großen Zufriedenheit der Unterthanen bis zu ihrem 1690 erfolgten Tode führte. Der junge Fürst erhielt durch den Baron v. Wolzogen eine sehr gute Erziehung und bildete sich auf Reisen nach Frankreich und den Niederlanden weiter aus, lebte dann eine Zeit lang am Hofe seines Vormundes in Dessau und am kurfürstlichen Hofe in Berlin, [78] betheiligte sich im J. 1690 an einem Feldzuge gegen die Franzosen am Oberrhein, hielt sich dann noch einige Zeit außer Landes auf und trat im J. 1693 die Regierung seines angestammten Landes an. Schon vorher, 1692, hatte er sich mit dem Fräulein Gisela Agnes v. Rath vermählt, die 1694 von Kaiser Leopold I. zur Reichsgräfin von Nienburg erhoben wurde. Hieraus entstehende Streitigkeiten mit den fürstlichen Vettern wurden 1698 dahin beigelegt, daß diese die Nachkommen des Fürsten für successionsfähig anerkannten, die Gemahlin desselben sich aber verpflichtete, allen Fürstinnen von Anhalt jederzeit den Vorrang zu lassen, ein Vergleich, der 1699 die kaiserliche Bestätigung erhielt. Der Fürst setzte darauf seiner Gemahlin das Amt Nienburg als Leibgedinge mit vollständiger Landeshoheit aus. Gleich nach seinem Regierungsantritt gestattete Fürst E. L. seinen noch zahlreichen lutherischen Unterthanen freie Religionsübung, erlaubte ihnen auf Bitten seiner lutherischen Gemahlin den Bau einer eigenen Kirche in Köthen, die 1699 eingeweiht ward, und gründete 1694 eine lutherische Schule, die sich bald zu großer Blüthe entfaltete. Hiergegen erhob die unduldsame reformirte Bürgerschaft, geleitet von dem Magistrate und der Geistlichkeit der Residenz, Einspruch und es entstanden Streitigkeiten, die bis zum kaiserlichen Hofe gebracht wurden und den Fürsten zu Gewaltmaßregeln gegen den renitenten Magistrat veranlaßten, die erst nach längerer Zeit, 1698, durch die Bemühungen der Vettern vermittelst beiderseitigen Nachgebens ihre Endschaft erreichten, aber doch bei dem Fürsten eine gewisse Bitterkeit zurückließen, die bis zu seinem schon 1704 erfolgten Tode nicht geschwunden war. Fürst E. L. hinterließ vier Kinder, die nach Sachsen-Merseburg verheirathete Eleonore Wilhelmine und eine andere Tochter, die unvermählt starb, sowie zwei Söhne, den 1694 geborenen Prinzen Leopold, der auf Grund des auch in Köthen eingeführten Erstgeburtsrechts seinem Vater in der Regierung nachfolgte, und den 1697 gebornen August Ludwig, dem dieser letztwillig eine auf das Amt Warmsdorf versicherte Leibrente als Abfindung eingesetzt hatte.