Zum Inhalt springen

ADB:Eberhausen, Johann von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Eberhausen, Johann von“ von Theodor Muther in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 572, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Eberhausen,_Johann_von&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 23:56 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Eberhard, Konrad
Nächster>>>
Eberl, Anton
Band 5 (1877), S. 572 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Nach Wikipedia-Artikel suchen
Johann von Eberhausen in Wikidata
GND-Nummer 100948944
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|5|572|572|Eberhausen, Johann von|Theodor Muther|ADB:Eberhausen, Johann von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=100948944}}    

Eberhausen: Johann v. E. (Evernhusen) aus Göttingen (nicht Dettingen), Jurist. Im November 1450 findet sich Johannes euernhusen bei der Universität Rostock immatriculirt, im nämlichen Jahre aber auch ein gleichnamiger zu Leipzig zum Baccalaureus in artibus promovirt. Ebendaselbst stieg dieser 1455 zum Magister artium empor. 1460 finden wir ihn als Scholar des canonischen Rechts zu Padua unter den Schülern des Angelus de Castro. Im Sommersemester 1463 ist E. wieder in Leipzig, er führt nunmehr den Titel Decretorum Doctor und hat in jenem Semester das Rectorat inne. Später war E. Ordinarius der Leipziger Juristenfacultät. Man setzt dieses Ordinariat auf 1480–84; richtiger aber ist es wol anzunehmen, daß es von 1464 (oder 1470) bis 1479 dauerte. Als Todesjahr Eberhausen’s wird meistens 1484 angegeben, eine glaubwürdige Nachricht gibt aber 12. September 1479 an. Eberhausen’s gründliche und gelehrte Vorlesungen (Lectura) über Joh. v. Urbach’s Proceß beweisen, daß der Verfasser auf der Höhe der damaligen Wissenschaft stand und keinem der berühmten Italiener jener Zeit nachzusetzen ist. Jene Vorlesungen wurden erst nach des Verfassers Tode gedruckt Lips. 1489 fol. und ebendas. 1512 fol.

Vgl. über E. und seine Schriften Muther, Zur Gesch. der Rechtswissenschaft S. 85 ff.