ADB:Eberhard, Matthias
Arnoldi als bischöflichen Geheimsecretär nach Trier; dieses Amt bekleidete er aber nur kurze Zeit, da ihn der Bischof schon im Herbst desselben Jahres 1842 zum Professor der Dogmatik am Priesterseminar ernannte. Im Sommer 1846 verlieh ihm die Münchener theologische Facultät auf Grund seiner Dissertation: „De tituli ‚Sedis Apostolicae‘ ad insigniendam Sedem Romanam usu antiquo ac vi singulari“ (Trier 1846) die theologische Doctorwürde. Im Herbst 1849 wurde er Regens des Seminars, welches Amt er bis Ostern 1862 verwaltete, 1850 auch Domcapitular und Domprediger. In den Jahren 1852–1856 war er auch Abgeordneter der zweiten preußischen Kammer. 1862 wurde er von Bischof Arnoldi zum Weihbischof erwählt, am 7. April von Papst Pius IX. als Bischof von Paneas (Cäsarea Philippi) präconisirt und am 3. August consecrirt. Nachdem er als Weihbischof unter den Bischöfen Arnoldi († am 7. Januar 1864) und Pelldram (1865–67) gewirkt hatte, wurde er nach dem Tode des Letztern († am 3. Mai 1867) am 16. Juli 1867 zum Bischof von Trier gewählt, am 20. September präconisirt, am 13. November inthronisirt. Als solcher ließ er sich die Bildung des Clerus, wie die Hebung des religiösen Lebens im Volk sehr angelegen sein und erfüllte die Pflichten des bischöflichen Amtes mit großer Hingabe. 1869–70 wohnte er in Rom dem Vaticanischen Concil bei. Hier schloß er sich an die Bischöfe der Minorität an, da er die Definition des Dogmas von der Unfehlbarkeit des Lehramtes des Papstes, obwohl die Lehre seiner persönlichen Ueberzeugung entsprach, für inopportun hielt. Nach der erfolgten Definition publicirte er aber die dogmatischen Decrete des Concils schon unter dem 8. August in seiner Diöcese. Als der sogenannte Culturkampf entbrannte, wurde E. eines der ersten Opfer desselben aus dem preußischen Episcopat. Da er auf Grund des unter dem 26. Mai 1873 an das Staatsministerium gerichteten Collectivprotestes der preußischen Bischöfe seine Mitwirkung zum Vollzug der neuen kirchenpolitischen Gesetze verweigerte, mußte er zuerst am Anfang des Jahres 1874 die polizeiliche Schließung seines Priesterseminars, dann nach Verurtheilung zu größeren Geldstrafen wiederholte Pfändungen, endlich am 6. März 1874 die Gefangennahme über sich ergehen lassen; von diesem Tage bis zum 31. December des Jahres war er in der Strafanstalt zu Trier als Gefangener. Nach der Freilassung nahm er mit ungebrochenem Muthe die Verwaltung der Diöcese wieder auf und ging neuen Verwicklungen entgegen; aber seine Gesundheit war durch die überstandenen Aufregungen und Leiden erschüttert und unerwartet rasch wurde er aus diesem Leben abberufen. – Seine Kanzelvorträge wurden nach seinem Tode von Aeg. Ditscheid in sechs [228] Bänden herausgegeben (Trier 1877–83; 2. Aufl. 1880–90; 3. Aufl. Freiburg 1894–1903).
Eberhard: Matthias E., Bischof von Trier, geboren am 1. November 1815 zu Trier, † daselbst am 30. Mai 1876. Er besuchte von Herbst 1826–1834 in seiner Vaterstadt das Gymnasium, studirte dann seit Herbst 1834 Theologie am Priesterseminar daselbst und empfing am 23. Februar 1839 die Priesterweihe. Hierauf wirkte er zunächst in der Seelsorge als Caplan zu St. Castor in Coblenz, wo er insbesondere als Prediger beliebt war. 1842 berief ihn Bischof- P. Müller, Matthias Eberhard, Bischof von Trier. Würzburg 1874. – J. J. Kraft, M. Eberhard, Bischof von Trier. Trier 1878. – Aeg. Ditscheid, M. Eberhard, Bischof von Trier, im Culturkampf. Trier 1900.