ADB:Dusseldorp, Franciscus van
Sasboldus Vosmeer fungirte. Als er sich in seiner Freiheit bedroht sah, zog er nach Emmerich und Köln, wo er durch Predigt und Rath die Sache seiner Kirche zu fördern suchte und im J. 1630 starb. Nach seinem Tode erschien sein „Tractatus de matrimonio non ineundo cum his qui extra ecclesiam sunt“, 1636. Daneben hinterließ er einige Handschriften, von welchen van Heussen (Oudh. Bisd. v. Utrecht I. p. 73) eine „Isagoge Francisci Dusseldorpii de origine tumultuorum Belgicorum“ nennt. Diese Schrift soll deutlich beweisen, daß D. dem Verfahren des spanischen Königs nicht unbedingt beistimmte, weder in Betreff der Bischofsernennungen von 1560, noch in Beziehung auf die politische Einmischung der Geistlichen und Mönche, die der Religion nur schädlich gewesen sei.
Dusseldorp: Franciscus van D., als Sohn angesehener Eltern zu Leyden in der Mitte des 16. Jahrhunderts geboren, war anfangs im Haag Advocat bei dem Hofe von Holland, bald jedoch nahm er das geistliche Kleid an und predigte in seiner Vaterstadt mit großem Beifall, wanderte aber aus Furcht vor den Reformirten nach Utrecht aus, wo er seit 1608 als Canonicus und bischöflicher Vicar des päpstlichen Vicars- Van der Aa, Biogr. Woordb.; Paquot, Mémoires II. p. 41; van Heussen in seiner lateinischen Batavia Sacra p. 262.