ADB:Duncker, Ludwig Friedrich Wilhelm
K. F. Eichhorn sich von der akademischen Thätigkeit zurückzog, deutsches Privatrecht vor. Als aber mit Ende des Jahres Albrecht als Nachfolger Eichhorn’s eintrat, übernahm D. zur Sicherung seiner äußeren Stellung die Functionen des Universitätsactuarius und siedelte 1833 nach Marburg über, wo er die Stelle eines Universitätssyndicus und Secretärs sowie des Actuars der juristischen Facultät erhielt. Seit Ostern 1834 docirte er daneben deutsches Privatrecht, Kirchenrecht und Proceß. Seine auch durch schriftstellerische Arbeiten bewährte Tüchtigkeit verschaffte ihm im J. 1841 die Ernennung zum außerordentlichen Professor in Marburg. Ostern 1843 kam er als Nachfolger Thöl’s, der damals Göttingen mit Rostock vertauschte, als Ordinarius nach Göttingen und trug hauptsächlich deutsches Recht und Lehnrecht vor und zwar zufolge eines Auftrages der nassauischen Regierung mit besonderer Rücksicht auf nassauisches Recht. Ein längeres Brustleiden machte seinem thätigen Leben früh ein Ende. Abgesehen von einzelnen Aufsätzen im rheinischen Museum, dem Archiv für civilist. Praxis, der Zeitschrift für deutsches Recht schrieb er: „Die Lehre von den Reallasten“ (1837) und „Das Gesammteigenthum“ (1843), Monographien, die ihm, mag auch ihr Resultat nur getheilten Beifall gefunden haben und ihre Methode romanistisch gefärbt sein, einen ehrenvollen Platz in der Geschichte der Wissenschaften sichern.
Duncker: Ludwig Friedrich Wilhelm D., geb. zu Rinteln am 6. Jan. 1804, gest. zu Göttingen 2. Aug. 1847, Sohn des früheren Professors und nachherigen praktischen Arztes D. zu Rinteln, besuchte er das Gymnasium seiner Vaterstadt und seit Ostern 1824 die Universitäten Marburg und Göttingen. Nachdem er an letzterer im September 1828 promovirt, habilitirte er sich daselbst und trug seit Ostern 1829, wo sein Lehrer- Oesterley, Geschichte der Universität Göttingen S. 360. Kritische Jahrbücher für deutsche Rechtswissenschaft, herausg. von Richter und Schneider. Jahrg. 12 (1848). S. 378.