ADB:Donekorf, Konrad
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Theodorich v. Bucksdorf, sein Nachfolger, Ordinarius genannt. Schon 1437 scheint D. zum Decan der Halberstädter Domkirche emporgestiegen zu sein, vielleicht hat er später dort seinen Wohnsitz aufgeschlagen. † vor 11. März 1449.
Donekorf: Konrad D. (auch Donekorb, Donekorp, Donekorpf), Jurist, inscribirt bei der Universität Leipzig als Conradus Donkorff Wintersemester 1411, schon damals also ein angesehener, wol nicht mehr ganz junger Mann. Zum Licentiatus Decretorum promovirt und mit einem Canonicat an der Marienkirche zu Halberstadt versehen, bekleidete er im Sommer 1426 das Rectorat der Universität Leipzig. 1429 als Doctor Decretorum erwähnt. 1431 ist D. unter den Merseburger Canonici, welche Joh. Bose zum Bischof zu Merseburg wählen. Auch 1432 und 1433 erscheint er als residirender Domherr zu Merseburg. Dazwischen kommt er 1432 als „Lehrer in geistlichen Rechten“ zu Halberstadt vor. Ende März 1434 nennen ihn die Herzoge zu Sachsen: „Unser Juristen und geistlichen Rechten Ordinarius unserer Universität Leipzig“ und sagen von ihm: „Die Weile er unser Schule des geistlichen Rechtes Verweser und Vorsteher ist.“ Wie lange D. das Ordinariat der Leipziger Juristenfacultät inne hatte, läßt sich nicht genau bestimmen. Es scheint, als ob er schon 1442 resignirt habe, wenigstens wird schon im Januar 1443