ADB:Ditmar, Gottfried Rudolf Freiherr von
Karl Leopold von Mecklenburg, wurde am 6. Sept. 1740 Kanzlist, am 6. Mai 1741 geheimer Secretär und am 7. April 1745 Kanzleirath. Der Herzog Christian II. Ludwig ernannte ihn am 12. Dec. 1747 zum Regierungsrath, am 12. Mai 1750 zum Vicekanzler, am 5. Mai 1752 zum wirklichen geheimen Rath und erwirkte 1753 seine Erhebung in den [261] Reichsfreiherrnstand, nachdem er zu Wien, wo er seit 1750 als Bevollmächtigter des Herzogs lebte, dessen Gerechtsame in den Zwistigkeiten mit den Landständen vor der Hofcommission mit Geschick wahrgenommen hatte. Hierauf nach Mecklenburg zurückgekehrt, wurde er der eigentliche Schöpfer des Landes-Grundgesetzlichen Erbvergleichs vom J. 1755. Am 8. Juni 1762 entließ ihn der Herzog Friedrich von Mecklenburg aus seinen Diensten; 1769 wurde er als Reichshofrath nach Wien berufen, mußte diese Stelle aber niederlegen, da er in finanzielle Bedrängnisse gerathen war und seine Gläubiger nicht hatte befriedigen können. Einen Ruf des Kurfürsten von Pfalz-Baiern zum Mitgliede des Reichs-Vicariats-Gerichts lehnte er ab und begab sich zum Herzog Friedrich Franz nach Ludwigslust zurück, dessen Rath er bis zu seinem am 17. Jan. 1795 in Schwerin erfolgten Tode blieb.
Ditmar: Gottfried Rudolf Baron v. D., geb. im Febr. 1716 zu Schlagsdorf im Ratzeburgischen, wo sein Vater Prediger war, studirte die Rechte zu Wittenberg und wurde Justitiar des Grafen Rantzau zu Bramstedt. Später trat er in den Dienst des Herzogs- Krey, Kirch.- und Gel.-Gesch. I. S. 373. – Eschenbach, Annalen V. S. 250. – Meusel, Lexikon II.