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ADB:Dilfeld, Konrad Georg

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Artikel „Dilfeld, Konrad Georg“ von Heinrich Heppe in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 223, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Dilfeld,_Konrad_Georg&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:15 Uhr UTC)
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Dilfeld: Konrad Georg D. (Dielefeld), aus Nordhausen gebürtig, studirte zu Helmstädt und war seit 1656 Diaconus zu Nordhausen, wo er am 24. April 1684 starb. – D. gehörte zu den streitbarsten Vertretern der lutherischen Rechtgläubigkeit, weshalb er fast fortwährend in Händel und Kämpfe verwickelt war, – nicht blos in Nordhausen selbst, wo er sich mit dem Rector Friedrich Hildebrand überwarf, sondern auch auf dem großen Schauplatz der kirchlichen Bewegungen jener Zeit, insbesondere mit Spener. Zunächst richtete D. seine Polemik gegen die (von dem Rector Hildebrand vertheidigte) „Geistliche Schatzkammer“ des Martin Statius (eines Anhängers des Hermann Rathmann zu Danzig), aus welcher Fehde bald eine neue Controverse Dilfeld’s mit dem Prediger Ammersbach (der sich des Statius annahm) hervorging. Hernach (1677) band D. mit dem Kammerrath W. Ch. Kriegsmann zu Darmstadt an, der die Berechtigung der (pietistischen) Conventikel vertheidigt hatte, und gegen Spener selbst richtete D. seine Hauptschrift (1679): „Theosophia Horbio Speneriana oder Sonderbare Gottesgelahrtheit Herrn Horbii und seines Schwagers Speneri, allen hochgelahrten und rechtschaffenen Theologis reiner evangelischer Lutherischer Kirchen zu fernerem Nachsinnen vorgestellt.“ Die Art und Weise der Polemik Dilfeld’s gab dem frommen Spener, als im Herbst 1682 in Nordhausen die Pest ausgebrochen war, Veranlassung, den ruhelosen Kämpfer brieflich zur Einkehr in sich selbst und zur Buße zu ermahnen. Spener bot ihm die Hand zur Versöhnung. Allein D. beharrte in seiner polemischen Stellung bis er 1684 starb.

Vgl. über ihn: Joh. Heinr. Kindervater’s Nordhusa illustris p. 32 ss. und Walch, Religionsstreitigkeiten der luther. Kirche, Bd. IV. S. 618. 907. 1106 und 1125 ff.