ADB:Dietrich V.
Florens I., folgte diesem unter der Vormundschaft seiner Mutter Gertrud von Sachsen 1061 nach, die bald nachher sich wieder mit Robert, genannt der Friese, Bruder des Grafen von Flandern, verheirathete, der dann die Regierung führte und das Land kräftig gegen die Ansprüche des Utrechter Bischofs Wilhelm schirmte, dem Kaiser Heinrich IV. sämmtliche Güter, welche früher dem Utrechter Stifte und jetzt D. gehörten, zurückgab. Als aber Robert die Vormundschaft über Flandern forderte, ward Holland in dem jetzt entstandenen Krieg vom Herzog Godfried dem Buckligen erobert und als Lehn von Utrecht behalten, 1070. Nach dessen und des Bischofs Wilhelm Tode gelang es D. nach längerem Kriege sein Land wieder zu gewinnen. Die Chroniken erzählen noch vieles von seinen Eroberungen in Friesland, und überhaupt scheint er von seinen Nachbarn unbehindert weiter geherrscht zu haben, bis er 1091 starb. Seine Gemahlin war, wie fast alle Grafen seines Hauses, eine sächsische, Othelhilde. Er ist der erste Graf der sich, 1083, Graf von Holland, Comes Holtlandensis, nannte.
Dietrich V., Graf von Holland, Sohn des Grafen