ADB:Derrer, Sebastian
Ulrich Zasius der Rechtswissenschaft und ward 1524 zum Doctor promovirt. Nachdem er noch bei Zasius’ Lebzeiten die lectura Codicis erhalten (1524) ward er am 1. December 1835[WS 1] als dessen Nachfolger [67] zum Professor primarius in der juristischen Facultät ernannt und bekleidete dieses Amt bis zu seinem Tode am 31. Juli 1541. Er hat öfters das Decanat, neunmal das Rectorat verwaltet und ist vielfach in den Geschäften der Universität verwendet worden. Merkwürdig ist seine Schrift „Jurisprudentiae liber primus, instar disciplinae institutus etc.“ Lovan. 1540, 1552. 8., als einer der frühesten Versuche systematischer Darstellung des Civilrechts. In der „Epistola dedicatoria ad Carol. V. et Ferdinandum Fratres“ (datirt Friburgi Cal. Jan. 1540) berichtet er, daß Maximilian I. den Plan einer umfassenden systematischen Codification des Civilrechts gehegt und sich ein Verzeichniß der namhaftesten Doctores juris habe anfertigen lassen, um daraus diejenigen auszuwählen, denen er das Werk anvertrauen wollte. Mehr als der „Liber primus“ ist nicht erschienen.
Derrer: Sebastian D. aus Nördlingen (nach der Freiburger Matrikel; er selbst nennt sich Areflavionensis), Jurist im J. 1512 in Freiburg im Br. immatriculirt, 1513 dort Baccalaureus und 1514 Magister, dann Lehrer der Mathematik, widmete sich unter- Vgl. Zasii Epistolae ed. Riegger p. 80. 83. 192. 202. J. Spiegel, Nomenclatura jurisperitorum. Senkenberg, Methodus jurisprudentiae. Append. III. p. 101. Schreiber, Geschichte der Univ. Freiburg, 2. S. 330 ff.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Druckfehler (Zasius starb am 24. 11. 1535)