ADB:Dauth, Johann
Erscheinungsbild
Kurfürsten (1591) nahm er seinen Abschied und ging als Syndicus nach Magdeburg. Seine bedeutendste Schrift ist die ausführliche Monographie: „De testamentis tractatus methodicus“, 1594, 2. Ausg. 1611 Fol. Die „Miscellaneae secundum ordinem Decretalium Epistolarum quaestiones“ sind die Inaugural-Dissertation seines gleichnamigen Neffen (Basel [776] 1614). – Joh. Blocius, Joh. Dauth Senior, ICtus Germ. defunctus, Magdeb. 1621. Rehtmeyer, De syndicis Brunsvicensibus, Brunsvigae 1710, Nr. 19. Jugler, Beyträge zur juristischen Biogr. IV, 76 ff. VI, 372 f.
Dauth: Johann D. der Aeltere (Dauthius, Tautius, nicht Dauthe), Rechtsgelehrter, geb. 1544 zu Ochsenfurt im damaligen Fürst-Bisthum Würzburg, † 1621 in Magdeburg. Er studirte in Leipzig zuerst Theologie, dann die Rechte, trat von der katholischen zur evangelisch-lutherischen Kirche über und wurde 1564 Magister der Philosophie. 1574 zum Syndicus der Stadt Braunschweig berufen und einige Zeit darauf (um 1577) von der Leipziger Juristen-Facultät zum Doctor promovirt, legte er sein Amt 1584 nieder, um sich nach Nordhausen ins Privatleben zurückzuziehen. 1588 erhielt er einen Ruf nach Leipzig als Beisitzer im Oberhofgericht und Professor der Rechte, dem er nur mit Widerstreben folgte. Nach dem Tode des