ADB:Dalwigk zu Lichtenfels, Karl Freiherr von
Johannes v. Müller dem Kurfürsten von Mainz empfohlen, trat er 1788 in dessen Dienste als Hof- und Regierungsrath und Kammerherr. 1800 übernahm er bei dem Reichskammergericht zu Wetzlar eine Beisitzerstelle, zu welcher ihn Friedrich Wilhelm II., König von Preußen, 1797 präsentirt hatte. Nach Auflösung des Reichskammergerichts (1806) ward er mit der Organisation des vereinigten Oberappellationsgerichts der nassauischen Lande betraut und zum Präsidenten desselben mit dem Charakter eines wirklichen geheimen Raths ernannt. 1821 verlieh ihm die Juristenfacultät der Universität Marburg das Doctordiplom. Außer Aufsätzen in Zeitschriften schrieb er unter anderm: „Kleine juristische Abhandlungen“, 1. (einziges) Bändchen, Frankfurt a. M. 1788. 8.; „Handbuch des französischen Civil-Processes“, 2 Bde., Hadamar 1809–13. 8.; „Versuch einer philosophisch-juristischen Darstellung des Erbrechts“, 3 Thle., Wiesbaden 1820, 22. 8; „Praktische Erörterung auserlesener Rechtsfälle“, Hannover 1823. 4. Auch begründete er die von R. Falck fortgesetzte Zeitschrift: „Eranien zum deutschen Privatrecht“, von der er die 1. Lieferung, Heidelberg 1825. 8, herausgab.
Dalwigk: Karl Friedrich August Philipp Freiherr v. D., aus dem Hause Camp, Linie Lichtenfels, hessischer Jurist, ein Sohn des fürstlich waldeckischen geheimen Raths und Oberhofmarschalls Johann Friedrich Georg Heinrich Freiherrn v. D., geb. 31. Dec. 1761 in Rinteln, † 9. Febr. 1825 (nicht 1826, auch nicht 1827) zu Wiesbaden. Nachdem er in Marburg und Göttingen studirt hatte, begann er seine Laufbahn 1783 als Auditor bei dem Oberappellationsgericht zu Kassel und wurde 1786 Hofgerichtsrath in Hanau. Durch- N. Nekrolog 1825. III. 1340 ff. Strieder, Hess. Gel. Gesch. VII, 362 ff. mit N. *. VIII. 527. XI. 361. XV. 349 und besonders die Fortsetzung dazu von Justi XIX, 76 ff. Kulenkamp, Beiträge zur Gesch. d. Ober-Appellations-Gerichts zu Cassel. 1847. S. 57 mit N. 29.