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ADB:Coolhaes, Kaspar Johannessohn

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Artikel „Coolhaes, Kaspar Johannssohn“ von Jacob Cornelis van Slee in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 458–459, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Coolhaes,_Kaspar_Johannessohn&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 21:23 Uhr UTC)
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Coolhaes: Kaspar Johannssohn C., geb. zu Köln 1536, † zu Amsterdam 1615; ein reformirter Theologe, welcher sich den Namen eines Arminianers vor Arminius erwarb, Sohn katholischer Eltern, studirte an der Kölner Universität und nachher zu Düsseldorf unter Leitung des Humanisten Monhemius, trat in den Karthäuserorden zu Coblenz ein, ging aber bald nachher zum Protestantismus über, dem er seitdem seine ganze Kraft widmete. 1560 trat er als Prediger zu Trarbach, 1561 zu Beilstein und Siegen auf. Er hatte, wie es scheint, keine feste Stelle, bis der Magistrat zu Deventer ihn 1566 berief. Hier war es großentheils seinem Einfluß und friedlichen Sinne zu verdanken, daß die Reformation ohne „Aufruhr und Uneinigkeit“ statt fand. Schon im folgenden Jahre sah er sich, da die Spanier zur Besetzung Deventers heranrückten, zur Flucht gezwungen. Nachdem er wiederum in Deutschland zu Essen und Mannheim aufgetreten, kehrte er 1573 nach den Niederlanden zurück, um erst in Gorinchem und bald nachher zu Leyden die Predigerstelle zu bekleiden. In letzterer Stadt trat er am Tage des Entsatzes selbst (3. Oct. 1574) sein Amt [459] an, und es ward ihm das Halten einer feierlichen Rede: „De S. S. Theologiae laudibus“ bei der Eröffnung der Universität aufgetragen, so wie er auch, aber nur bis zur Ernennung eines ordentlichen Professors, Theologie docirte. Das Ansehen, welches er genoß, verhinderte jedoch nicht, daß er bald durch seine rechtgläubigen Calvinistischen Collegen der Heterodoxie verdächtigt und angeklagt wurde. Der erste Streit wider ihn entspann sich über die Frage nach dem Recht der weltlichen Obrigkeit in kirchlichen Dingen, welches Recht C. vertheidigte, während seine Gegner, schroffe Calvinisten, nicht nur die Kirche ganz frei vom Staate, sondern als Herrscherin über den Staat sich wünschten. Dem C. half es nicht, daß der Leydener Magistrat seine Partei ergriff; er ward erst vom Amt suspendirt und 1582 durch die Synode zu Harlem als ein greulicher Zerstörer der Kirche förmlich abgesetzt. In Betreff der Prädestinationslehre erklärte er seine Gegner nicht zu begreifen, noch zu glauben, daß Jemand sie begreife. Die Ansichten der Taufgesinnten über die Kindtaufe, Luther’s Meinung über die körperliche Gegenwart Christi im Brode vermochten ihn nicht zu hindern, den Anhängern jener Meinungen die Bruderhand zu reichen. Solche Toleranz, solch freier Sinn war seinen Collegen ein Dorn im Auge und wurde die Ursache seines Falles. Manche Streitschriften hat C. herausgegeben, in denen er oft auf scharfsinnige Weise seine Ansichten und seine Haltung vertheidigt. Wir erwähnen: „Apologia, een Christlycke ende billyke verantwoordinge“, 1580; „Breeder bericht van de Scheuring der kercke tot Leyden“, 1580; „Conciliatio“, 1585; „Naedencken op de disputatiën von de godtlycke praedestinatie“, 1609; „Een cort warachtig verhael der oneenicheyt in religions saken“, 1610. Nach seiner Absetzung ernährte er sich durch Händearbeit. Näheres über diesen hervorragenden Mann findet sich in der vortrefflichen Monographie H. C. Rogge’s, Caspar Jansz. Coolhaes, Amsterd. Neue Ausgabe 1865.