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ADB:Colloredo-Mansfeld, Ferdinand Graf von

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Artikel „Colloredo-Mannsfeld, Ferdinand Graf“ von Franz Philipp von Sommaruga in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 412–413, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Colloredo-Mansfeld,_Ferdinand_Graf_von&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 21:31 Uhr UTC)
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Colloredo-Mannsfeld: Ferdinand Graf C., geb. zu Wien 30. Juli 1777, † 10. Decbr. 1848. Nach Vollendung der Rechtsstudien an den Universitäten zu Würzburg und Göttingen betrat er die diplomatische Laufbahn und ward im J. 1801 kurböhmischer Gesandter auf dem Reichstage zu Regensburg, in welcher Eigenschaft er an dem denkwürdigen Reichsdeputationsreceß vom J. 1803 Antheil nahm. Er kam sodann als österreichischer Gesandter nach Neapel und folgte 1806 dem nach Palermo vertriebenen Hofe. Im J. 1808 zog er sich ins Privatleben zurück. Bei dem Ausbruche des Krieges gegen Frankreich im J. 1809 übernahm er, von der damals allgemein herrschenden Begeisterung mitergriffen, als Major das Commando eines Landwehrbataillons, an dessen Spitze er den ganzen Feldzug mitmachte und für seine ausgezeichnete Haltung im Gefechte an der schwarzen Lacke und in den Schlachten bei Aspern und Wagram auf persönlichen Antrag des Erzherzogs Karl mit dem Commandeurkreuze des Leopoldsordens geschmückt wurde. Nach Napoleons Rückkehr von Elba nahm C. abermals Kriegsdienste, wurde anfangs im Hauptquartier des Feldmarschalls Fürsten Schwarzenberg verwendet und sodann zur Beobachtung der Aufstellung und des Geistes der Schweizertruppen nach der Schweiz gesendet. [413] Nach dem Ende des Feldzuges von 1815 trat er wieder ins Privatleben zurück, übernahm jedoch im J. 1822 die Stelle eines Verordneten des Herrenstandes im niederösterreich. ständischen Verordnetencollegium, in welcher Eigenschaft er insbesondere an der Grundsteuerregulirung in den Jahren 1824 ff. den thätigsten Antheil nahm. Von da ab war seine Thätigkeit ausschließlich und in uneigennützigster Weise der Förderung des materiellen Wohlstandes in seinem nächsten Heimathlande Niederösterreich gewidmet. Unter seiner thätigen Mitwirkung und Leitung entstand eine Reihe von öffentlichen gemeinnützigen Anstalten, denen letzteres seinen materiellen Aufschwung wesentlich dankt, wie die wechselseitige Brandschadens-Versicherungsgesellschaft (1825), die niederösterreichische Sparcasse (1819), endlich der im J. 1840 ungeachtet der ihm von Seite des alten Regimes bereiteten großen Schwierigkeiten ins Leben gerufene niederösterreichische Gewerbe-Verein, der gar bald zu einem wesentlichen Stützpunkte der Opposition gegen das alte geistig verkommene Regierungssystem sich gestaltete, und die Brücke wurde, über welche die ständische Opposition dem unzufriedenen Bürgerthum die Hand reichte. Seiner Stellung an der Spitze dieser Anstalten dankte C. bei dem Ausbruche der Märzrevolution seine Berufung zum Commandanten der akademischen Legion, von welcher Stellung er indessen in Folge der wüsten Bewegung vom 26. Mai 1848, bei der er selbst von der Partei der Aula als Gefangener behandelt wurde, zurücktrat und sodann, gebrochen durch den Eindruck der Ereignisse des Jahres 1848, auf seinem Gute Garsten, auf welches er sich zurückgezogen, noch im December desselben Jahres dahin schied. C. repräsentirt in prägnanter Weise den Typus jener, heute zu Tage großentheils untergegangenen alten ehrenhaften Aristokratie, welche, getreu ihren alten ständischen Traditionen, das Ziel des gemeinsamen Besten, ohne Selbstsucht, in dem treuen Verbande mit dem Bürgerthum anstrebte und, schwierig in Ertragung fremden Einspruches, sich zur Führung des letzteren und zum Vermittler zwischen der Staatsgewalt und dem Volke berufen wähnte. Von seiner Vorurtheilslosigkeit und seinem bürgerfreundlichen Sinne gab C. übrigens einen deutlichen Beweis durch seine Ehe, die er im J. 1810 in Zürich mit Maria v. Ziegler, der Tochter eines dortigen Patriciers, einging, aus welcher auch zwei Kinder hervorgingen, von welchen der Sohn Joseph nach dem Ableben des Vaters und nach dem Aussterben der älteren Linie im Mannsstamme die Fürstenwürde und den Besitz des großen böhmischen Fideicommisses in sich vereinigte.

Vergl. Wurzbach, Biographisches Lexikon, II. Bd., S. 420 ff. Oesterr. National-Encyklopädie, Wien, VI. Bd., S. 406. Conversationslexikon der neuesten Zeit und Litteratur, I. Bd., S. 468.