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ADB:Coelestin Sfondrati

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Artikel „Coelestin Sfondrati“ von Franz Heinrich Reusch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 120–121, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Coelestin_Sfondrati&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 18:19 Uhr UTC)
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Sfondrati: Aloys, mit seinem Ordensnamen Cölestinus S., Abt von St. Gallen und Cardinal, geb. 1644 zu Mailand, † am 4. Sept. 1696 zu Rom. Er stammte aus einer vornehmen Mailänder Familie, der auch der Cardinal Franz S. († 1550), der Papst Gregor XIV. († 1591) und dessen Neffe, der Cardinal Paul S. († 1618) angehörten. Als zwölfjähriger Knabe wurde er nach Rorschach am Bodensee geschickt, wo die Benedictiner von St. Gallen eine Schule hatten. Als ganz junger Mann trat er in den Orden ein. Er zeichnete sich so aus, daß er, ehe er zum Priester geweiht war, 22 Jahre alt, 1666 als Lehrer der Philosophie und Theologie nach Kempten geschickt wurde. Von 1668 an war er in St. Gallen als Lehrer und Novizenmeister thätig. 1679 wurde er in Salzburg Doctor der Theologie und beider Rechte und Professor des kanonischen Rechtes. 1682 kehrte er nach St. Gallen zurück, wurde einige Zeit mit der Seelsorge in einer kleinen Landkirche bei Rorschach beauftragt, bald aber von dem Abte Gallus II. zum Generalvicar ernannt. 1686 ernannte ihn Innocenz XI. zum Bischof von Novara; ehe er aber das Bisthum angetreten, starb der Abt, 4. März 1687, und S. wurde am 16. April zu seinem Nachfolger gewählt. Am 12. December 1695 ernannte ihn Innocenz XII. zum Cardinal (vom Titel der hl. Cäcilia). Er starb, nachdem er kaum ein halbes Jahr in Rom zugebracht hatte.

Schon 1670 gab S. anonym einen „Cursus theologicus in gratiam Fratrum religiosorum“ heraus (10 Bändchen 12°), dem 1686 ein „Cursus philosophicus monasterii S. Galli“ folgte (3 Quartbände, 2. Auflage 1695). Mehr Aufsehen als diese Schulbücher erregten seine Werke gegen den Gallicanismus. Das erste, „Regale sacerdotium Romano Pontifici assertum et quatuor propositionibus explicatum“, veröffentlichte er 1684 unter dem Namen Eugenius Lombardus; die dritte, vermehrte Auflage erschien anonym 1693. Es ist, mit Weglassung des Abschnittes über den Regalienstreit, abgedruckt im 11. Bande von Rocaberti’s Bibliotheca pontificia. 1688 veröffentlichte S. unter seinem richtigen Namen: „Gallia vindicata, in qua testimoniis exemplisque Gallicanae praesertim ecclesiae, quae pro Regalia ac quatuor Parisiensibus propositionibus a Ludovico Maimburgo aliisque producta sunt, refutantur“. (1702 erschien eine Editio altera. ex posthumis auctoris autographis auctior reddita. Auch dieses Werk ist bei Rocaberti theilweise abgedruckt.) In demselben Jahre 1688 erschien noch eine kleine Schrift über den Streit zwischen Innocenz XI. und der französischen Regierung wegen des Asylrechtes für die Quartiere der Gesandten in Rom (les franchises): „Legatio Marchionis Lavardini ejusque cum Innocentio XI. dissidium, ubi agitur de jure origine, progressu et usu Quarterium Franchitiarum [les franchises] seu asyli etc. et refutantur rationes a Lavardini advocato productae in libello, cui initium: Si l’auteur etc“. – Diesen antigallicanischen Schriften hatte S. die Gunst der Päpste Innocenz XI. und XII. und seine Ernennung zum Bischof und Cardinal zu verdanken. Vor seiner Ernennung zum Cardinal vergewisserte sich Innocenz XII. der Zustimmung Ludwig’s XIV. [121] Die beiden größeren Werke wurden nicht nur von den Gallicanern mißfällig aufgenommen, sondern auch von den Jesuiten, deren Verhalten bei dem Regalienstreite S. scharf getadelt hatte. Briefliche und mündliche Klagen einiger Jesuiten versprach er in einer neuen Auflage zu berücksichtigen; er hat aber seine Darstellung nicht wesentlich geändert (Döllinger-Reusch, Moralstreitigkeiten S. 610).

Sehr interessant ist eine kleine Schrift, welche S. anonym und ohne Angabe des Druckortes veröffentlichte, als Innocenz XII. 23. Juni 1692 eine Bulle gegen den Nepotismus veröffentlicht hatte: „Nepotismus theologice expensus, qVanDo nepotIsMVs sVb InnoCentIo XII. abolItVs fVIt“ (Döllinger-Reusch, Bellarmin S. 176). Weniger Ehre legte er mit dem Foliobande ein, den er 1695 herausgab: „Innocentia vindicata, in qua … ostenditur, D. Thomam pro immaculato conceptu Deiparae sensisse et scripsisse“ (2. Auflage Graz 1708, deutsch Augsburg 1718). Thomas v. Aquin hat die „unbefleckte Empfängniß“ nicht gelehrt und die Chronik des Flavius Dexter, auf die sich S. beruft, war schon damals von den Gelehrten als Fälschung erkannt.

Nach Sfondrati’s Tode erschien noch von ihm zu Rom 1697, unter den Auspicien der Cardinäle Albani und Colloredo von dem Franciscaner Johannes Damascenus herausgegeben, der Quartband „Nodus praedestinationis ex sacris literis doctrinaque SS. Augustini et Thomae, quantum homini licet, dissolutus“. Das Buch enthält eine Darstellung der Lehre von der Gnade und Prädestination im Sinne der Jesuiten, namentlich des Luis Molina und des Leonard Lessius, und wurde darum von den Dominicanern und den Jansenisten scharf angegriffen. Es erschienen eigene Gegenschriften von dem Löwener Professor L. Hennebel und von P. Quesnel und seinen Freunden. Eine Vertheidigung des Cardinals Gabrielli wurde, da in Rom selbst anonyme und pseudonyme Schriften nicht gedruckt werden durften, von Fenelon 1698 zu Köln zum Drucke besorgt. Im J. 1697 wurde in einem von Bossuet verfaßten, von mehreren französischen Bischöfen, die der antigallicanischen Schrift Sfondrati’s gedachten, unterzeichneten Briefe an den Papst die Verdammung des Buches verlangt. Der Papst beauftragte eine Commission mit der Prüfung desselben; die Sache schlief aber ein. Von dem Jesuitengeneral wurde damals in Rom erzählt, er habe alle Federn des Ordens zur Vertheidigung des Buches zur Verfügung gestellt. – In einem andern Punkte war S. ein Gegner der Jesuiten. Er hatte schon 1681 zu Salzburg in einer Disputatio juridica de lege in praesumtione fundata sich gegen den Probabilismus ausgesprochen; in seinem Nachlasse fand sich ein Tractatus de probabilitate contra morum corruptelas et nimiam sentiendi laxitatem, der leider nicht gedruckt ist.

Argelati, Bibliotheca scriptorum Mediolanensium III, 1358. – Eggs, Purpura docta III, 352. – Ziegelbauer, Hist. rei lit. Ord. S. Bened. III, 416. – M. Sattler, Collectaneen zur Gesch. der Univ. Salzburg, 1890, S. 237. – Reusch, Index II, 249. 683.