ADB:Clary und Aldringen, Hieronymus Graf
Karl IV. dem Edlen Bernardo de Claris „aus Florenz“ das förmliche Privilegium, für den Fall seiner Belehnung mit einem weltlichen oder geistlichen Lehen alle hiemit verbundenen Rechte ausüben zu dürfen. Ein Urenkel Bernardo’s, Francesco C., genannt „de Riva“, erkaufte während der großen Güterconfiscationen in Böhmen 1623 u. a. das Gut Dobritschan und wurde sammt seinen Söhnen Franz, Dominik, Hieronymus und Paul von Kaiser Ferdinand II. am 16. Febr. 1625 in den Ritterstand des römischen Reiches und des Königreiches Böhmen mit dem Prädicate „von Dobritschan“ erhoben, und zwar ausdrücklich in Würdigung der „vielen neuen Erfindungen, welche Franz v. C. zum Besten der kaiserlichen Erblande gemacht hatte“. Hieronymus v. C., Sohn des letztgenannten Francesco und der Margaretha v. C., am 10. April 1610 zu Riva, der damals noch vorwiegend deutschen Stadt Reif, geboren, kam mit seinem Vater nach Deutschland, wo er 1626 in dem kaiserlichen Heere unter Marradas Dienste nahm. Noch 1629 Fähnrich im Wallenstein’schen Regimente, wurde er bald darauf zum Hauptmanne und, nachdem er sich zu wiederholten Malen als tüchtiger Soldat hervorgethan, am 28. Januar 1637 zum Obersten befördert. Als solcher nahm er am 3. Mai desselben Jahress die Schwester des damals [276] verstorbenen kaiserl. Feldmarschalls Johann Grafen Aldringen, Anna, Wittwe nach dem Obersten Johann Nicolaus Müller von Ruffach, zur Gemahlin. Da nach einem kaiserl. Diplome vom 22. Mai 1635 den Seitenverwandten des Grafen Johann Aldringen nicht nur der Freiherrentitel, sondern auch dem jeweiligen Aeltesten dieser Verwandtschaft der Titel eines Grafen zukam und am 1. Januar 1666 mit Johann Paul Müller Grafen v. Aldringen der letzte Sohn Anna’s v. Aldringen aus erster Ehe kinderlos gestorben war (Anna hatte bereits am 15. Febr. 1665 das Zeitliche gesegnet), so ernannte Kaiser Leopold I. durch Diplom vom 23. Januar 1666 Hieronymus v. C., der schon 1659 in den Freiherwnstand erhoben worden war, sowie seine Nachkommen zu Grafen von „Clary und Aldringen“ mit der Verpflichtung, ihr Familienwappen mit dem Aldringen’schen zu vereinigen. Hieronymus starb, nachdem er 1668 (23. August) „wegen seiner Kriegserfahrenheit und Tapferkeit und seiner insbesondere der Krone Spanien erwiesenen langwierigen treuen Kriegsdienste“ die Stellung eines kaiserl. General-Feldwachtmeisters und Hofkriegsrathes erlangt hatte, am 19. Nov. 1671 mit Hinterlassung eines Sohnes, Johann Georg Marcus, des Erben aller ehemaligen Besitzungen weiland Johanns v. Aldringen, namentlich der ausgedehnten Herrschaft Teplitz in Böhmen, welche den späteren Grafen, seit 2. Febr. 1757 Fürsten, Clary-Aldringen bis zum heutigen Tage erhalten blieb.
Clary: Hieronymus v. C., kaiserl. General-Feldwachtmeister, Stammvater des Hauses Clary-Aldringen, † 1671. Die Familie Clary datirt ihre Herkunft urkundlich aus dem Florentinischen. Schon am 29. Juni 1363 ertheilte Kaiser- Acten des fürstl. Clary-Aldringen’schen Archivs in Teplitz.