ADB:Chrismann, Philipp Neri
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Chrismann: Philipp Neri Ch., Franciscaner, geboren zu Hindelang im Allgäu wahrscheinlich im Jahre 1751, trat ca. 1770 zu Füssen in den Orden der Franciscaner Recollecten. Im J. 1783 war er nach dem damals, als es sich um die Aufnahme des Klosters Füssen in die oberdeutsche oder Straßburger Ordensprovinz handelte, aufgestellten Personalverzeichniß Lector daselbst, 32 Jahre alt, und gab die Erklärung ab, daß er in dem Kloster, dem er seit dreizehn Jahren angehöre, auch künftig bleiben wolle. Als Lector der Theologie und Kirchengeschichte gab er 1792 seine „Regula fidei catholicae“ heraus und war am 23. Mai desselben Jahres Präses einer Disputation, die sein jüngerer Ordensgenosse Antonius Welscher über Thesen aus dieser Schrift in der Franciscanerordenskirche ad S. Sepulchrum (jetzt Stadtpfarrkirche St. Maximilian) zu Augsburg hielt. Aus der letzteren, dem Anhang der ersten Ausgabe der genannten Schrift zu entnehmenden Thatsache, scheint hervorzugehen, daß er selbst damals schon seinen Wohnsitz in Augsburg hatte, wenn sich auch auf dem Titelblatt keine entsprechende Angabe findet. In der Ordenstafel der oberdeutschen Franciscanerprovinz vom 5. Juli 1801 ist er als neugewählter Definitor Provinciae aufgeführt und als Lector emeritus und Ex-Guardianus Augustanus bezeichnet. Dies ist die letzte mir bekannt gewordene Nennung seines Namens; das Todesjahr ließ sich nicht feststellen. – Der Geschichte der Theologie gehört sein Name an durch die schon erwähnte Schrift: „Regula fidei catholicae et collectio dogmatum credendorum“ (Campidonae 1792). Eine neue Ausgabe besorgte Philipp Jakob Spindler, Augsburg 1844; Titelauflage 1846; ebenfalls nur eine neue Titelauflage ist die Ausgabe von Würzburg 1854. Auch in Migne’s „Theologiae cursus completus“ ist die Schrift abgedruckt (T. VI, 1841, col. 877–1070). Ch. erscheint in dieser Arbeit gegenüber den Rationalisten seiner Zeit als ein entschieden gläubiger Theologe und war bei Abfassung derselben von der besten Absicht geleitet. In seinem Bestreben aber, die Gegner dadurch möglichst zu entwaffnen, daß er das Gebiet des Dogmas gegenüber dem Gebiete der theologischen Lehrmeinungen genauer abgrenzt, und daß er auch den Umfang der kirchlichen Autorität möglichst eng zu fassen suchte, ging er doch über das richtige Maaß hinaus. Die Ausgabe von 1854 kam 1869 auf den Index.
- Gefällige Mittheilungen des Herrn Archivars L. Riedmüller aus dem bischöflichen Ordinariatsarchiv zu Augsburg. – P. Parthenius Minges, Geschichte der Franziskaner in Bayern (München 1896), S. 270. – Hurter, Nomenclator literarius, T. III (ed. 2, 1895), p. 249.