ADB:Chemnitz, Martin (Jurist)
Martin Ch., geb. 15. October 1561 in Braunschweig, † am 26. August 1627 (nicht 1626) zu Schleswig. Er begann seine Studien 1578 in Leipzig, wo er 1580 die philosophische Magisterwürde erlangte, studirte dann in Helmstädt und Frankfurt a. O., wurde 1588 in Frankfurt Doctor beider Rechte und widmete sich zu Rostock der juristischen Praxis. 1593 bestellte ihn Herzog Bogislaw XIII. von Pommern zum Rath in der vormundschaftlichen Regierung für Herzog Philipp Julius aus der wolgast’schen Linie. 1601 erhielt er an Stelle von Marcus Buschovius (nicht statt seines Schwiegervaters Heinrich Camerarius) die ordentliche Professur des Codex. 1603 von Herzog Bogislaw zum Kanzler und Geh. Rath berufen, ging er am 22. April 1604 nach Stettin. In dieser Stellung verblieb er auch unter dem folgenden Herzog, Philipp II., der ihn 1613 auf den Reichstag nach Regensburg sandte. Nach dessen Tode aber († 1618) trat er 1619 als Kanzler in die Dienste des Herzogs Friedrich von Holstein-Gottorp und begab sich im folgenden Jahre (1620) nach Schleswig. Er schrieb außer einigen unbedeutenden Programmen und lateinischen Gedichten eine 1629 gedruckte Schrift, worin er nachzuweisen suchte, „daß das Hertzogthum Sleswig eine Pertinenz und Lehn der Krone Dennemark sey, das H. Römische Reich aber kein Recht darauf zu praetendiren, besondern von demselben durch Gräntzen, und sonst in allem unterschieden sey“. – Dr. Chr., Sledanus, Leichenpredigt auf Dr. M. Chemnitz. Rostock 1627. – Mecklenb. Gel.-Bibliothek VIII. St. S. 22. – Witte, Memoria ICtorum clar. p. 1047 ss.
Chemnitz: Martin Ch., Rechtsgelehrter, der Aeltere dieses Namens, zweiter Sohn des Theologen