ADB:Burg, Josef Vitus
Freiherrn v. Wessenberg nach Rom zu begleiten, als dieser dorthin reiste, um sich gegen die Beschuldigungen der päpstlichen Curie zu vertheidigen. B. wird vielfach beschuldigt, hierbei ein doppeltes Spiel gespielt und Wessenberg’s Vertrauen getäuscht zu haben. Er war ferner bei allen Verhandlungen betheiligt, welche der Errichtung der oberrheinischen Kirchenprovinz vorausgingen und hat zu dem Zustandekommen einer endlichen Einigung wesentlich beigetragen. Als das Erzbisthum Freiburg errichtet war, wurde B. zum Domdecan ernannt (1827), 1829 zum Bischof von Mainz berufen und am 12. Januar 1830 als solcher inthronisirt. Er hatte hervorragenden Antheil an der Abfassung der zur Wahrung des landesherrlichen Schutz- und Aufsichtsrechtes über die katholische Kirche in den Staaten der oberrheinischen Kirchenprovinz erlassenen landesherrlichen Verordnungen, die von Rom in dem Breve: Pervenerat non ita pridem (1830) mißbilligt wurden. Den bischöflichen Stuhl von Mainz hatte B. nur etwas über 3 Jahre lang inne. – Auf Grund einer Abhandlung über die Civilehe hatte ihm die theologische Facultät zu Freiburg schon 1810 die Doctorwürde verliehen.
Burg: Joseph Vitus B. (eigentlich Joseph Anton, den Namen Vitus erhielt er bei seiner Aufnahme in das Franciscanerkloster zu Speier 1787), geboren in Offenburg am 27. August 1768, † als Bischof von Mainz am 22. Mai 1833. Seine bedeutsame Laufbahn begann, nachdem er längere Zeit in der Seelsorge thätig gewesen, als er mit der commissarischen Verwaltung der dem Großherzogthum Baden einverleibten Theile des Bisthums Straßburg beauftragt wurde. In Folge der bei den hier vorkommenden Geschäften bewiesenen Gewandtheit wurde B. dazu ausersehen, den- Vgl. Badische Biographien I. 143.