ADB:Buddeus, Johann Karl Immanuel
Karl Franz B., geb. 1780 in einem Dorfe bei Gotha, Bufleben, wo sein Vater Superintendent war, † 28. Februar 1844 zu Leipzig. Nachdem er in Jena die Rechte studirt hatte, begann er seine amtliche Laufbahn bei dem Stadtrathe zu Pößneck. Später trat er zu Altenburg in den Staatsdienst und war seit 1803 Advocat und Patrimonialrichter. 1822 ging er als Hof- und Justizrath nach Gera, wo er bald darauf Steuer- und Polizei-Director und zuletzt Regierungs- und Consistorialrath wurde. 1830 verließ er den Staatsdienst und lebte seitdem in Leipzig, theils als Mitglied und Vorsteher des Collegiums der Stadtverordneten thätig, theils mit schriftstellerischen Arbeiten beschäftigt. Er schrieb zuerst anonym: „Die Ministerverantwortlichkeit in constitutionellen Monarchien“, 1833; ferner „Alphabetisches Repertorium zur Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen“, desgleichen „Zu der allgemeinen Städteordnung für das Königreich Sachsen“, 1844. Seit 1841 redigirte er das „Deutsche Staatsarchiv“, 5 Bde. Jena 1840–44. 8. Außerdem war er Mitarbeiter verschiedener Sammelwerke, besonders der „Allgem. Encyklopädie“ von Ersch und Gruber. Sein „Deutsches Anwaltbuch“ wurde durch seinen älteren Sohn Arthur (geb. 1811 zu Altenburg, † 29. Januar 1847 als hochgeachteter Advocat in Leipzig) vollendet: 1845; 2. Ausg. „Mit Vervollständigungen aus dem Nachlasse der Verfasser“, 1847. Sein jüngerer Sohn Aurelio, geb. 1817 in Altenburg, welcher Medicin studirte, machte sich als publicistischer Schriftsteller, namentlich über russische Zustände, bekannt und gab auch eine staatswissenschaftlich-geschichtliche Zeitschrift heraus: „Europäische Chronik“, 4 Bde. Frankfurt a. M. 1855. 8., fortgesetzt als: „Gothaisches geschichtliches Jahrbuch. 1856“, Gotha 1857. 8.
Buddeus: Johann Karl Immanuel B., staatswissenschaftlicher Schriftsteller, Enkel des Rechtsgelehrten- Mohl, Gesch. und Litt. der Staatswissenschaften I. 312. II. 285. 327. III. 702.