ADB:Buchius, Levin
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Johann Sigismund bearbeitete er den Entwurf eines allgemeinen Landrechts. Jedoch erlebte weder er, noch der Kurfürst den Abschluß des Gesetzbuches, welches erst 1620 als „Landrecht des Herzogthums Preußen“ publicirt wurde. An gedruckten Urkunden zu seiner Biographie bewahrt die Königsberger Bibliothek die Intimationen seines Leichenbegängnisses und des seiner Gattin, sowie Epicedien auf seinen Tod von Joachim Cimdarsus, Friedrich Heilsberg und Friedrich Jonas.
Buchius: Levin B. (Buch), Rechtsgelehrter, geb. 1550 zu Werdau in Sachsen, † 23. August 1613 zu Königsberg in Ostpreußen. Er studirte die Rechte auf den Universitäten Marburg, Wittenberg, Jena, Tübingen. 1588 in Königsberg als preußischer Hofgerichtsrath angestellt, begleitete er die Herzogin Marie Eleonore, eine jülich-clevesche Prinzessin, an den Hof ihres Vaters, promovirte in Tübingen und wurde 1593 an der Königsberger Universität erster Professor der Rechte. Er schrieb nur einige unbedeutende Dissertationen, z. B. „Disputatio sistens quaestionum in iure feudali occurrentium centuriam“, 1594. Wichtiger war seine legislatorische Thätigkeit. Auf Andringen der ostpreußischen Stände und im Auftrage des Kurfürsten- Arnoldt, Historie der Königsberger Universität II. 241. Pisanski, Preuß. Litterärgesch. I. 278. 281. II. 166. 173 ff. Leman, Handbuch über d. ostpreußische Provinzialrecht I. 13 f. Schweikart, in Kamptz’ Jahrbüchern Bd. XXVI. 293. Stobbe, Geschichte der deutschen Rechtsquellen II. 354.