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ADB:Bruckenthal, Karl Freiherr von

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Artikel „Brukenthal, Karl Freiherr von“ von Ludwig Reißenberger in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 392–393, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bruckenthal,_Karl_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:31 Uhr UTC)
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Karl Freiherr von Bruckenthal in Wikidata
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Bruckenthal:[1] Karl Freiherr v. B., geb. zu Hermannstadt in Siebenbürgen 5. Mai 1784, † 13. Febr. 1857, war der zweite Sohn des Freiherrn Peter Karl v. B., eines Neffen des Gouverneurs von Siebenbürgen, Samuel Freiherr v. B. Auf dem Gymnasium seiner Vaterstadt vorgebildet, studirte er in Klausenburg die vaterländischen Rechte; doch trat er nach Vollendung dieser Studien nicht in Staatsdienste, sondern übernahm aus besonderer Vorliebe für die Oekonomie die Verwaltung der Güter seines ältern Bruders Joseph. Als im J. 1809 bei Errichtung der Insurrection im Kriege gegen Frankreich die Siebenbürger Sachsen ein ganzes Infanterieregiment von 2000 Mann und überdies eine ganze Escadron Husaren von ihren adelichen Besitzungen stellten, wurde er Rittmeister bei den Husaren. Doch kamen diese Truppen nicht über die Landesgrenze, da noch vor ihrem Abmarsch am 14. Oct. der Wiener Friede abgeschlossen wurde. Im Mai 1835 wurde er zum Administrator und gegen den Schluß 1836 zum Obercapitän des Fogarascher Districts ernannt. Dieses Amt bekleidete er bis zum J. 1850, wo er in Folge der neuen politischen Organisation [393] Siebenbürgens dasselbe niederlegte. Das Hauptverdienst, das sich dieser schlichte, unermüdet thätige, jedem äußern Glanze und aller Weitschweifigkeit im Reden und Handeln abholde, für das Volk und namentlich seine Stammes- und Glaubensgenossen warm fühlende Mann für die Nachwelt erworben hat, besteht in seinen großartigen Stiftungen, die ihm ein ehrendes und dankbares Andenken bei seinen Nations- und Glaubensgenossen bis in die spätesten Zeiten sichern. In seinem Testamente vom 15. Dec. 1854 verfügte er nämlich, nachdem er aus seinem sämmtlichen Vermögen ein Fideicommiß zu bilden angeordnet hatte, daß nach Verlauf der fünf ersten Jahre nach seinem Tode, in welcher sein Universalerbe (Joseph Freiherr v. B.) gewisse kleinere Legate auszahlen sollte, dieser oder seine Erben in den darauf folgenden 50 Jahren jährlich 2000 fl. in die Hermannstädter Sparcasse hinterlege, damit daraus ein Capital von 100000 fl. erwachse, dessen Interessen sodann gleich vom zweiten Jahre angefangen als Stipendien an brave evangelische sächsische Studirende ohne Rücksicht auf die Herkunft verliehen würden; sowie daß in dem Falle, wenn der männliche Stamm seines Universalerben erlöschen oder seine Nachkommen männlichen Geschlechts dem Augsburger Glaubensbekenntnisse untreu würden, das gegründete Fideicommiß als eine fromme Stiftung in vier gleichen Theilen zu folgenden Zwecken verwendet werde: 1) als Baufonds zur Erhaltung der großen evangelischen Kirche in Hermannstadt; 2) zur Erhaltung und Dotation des evangelischen Gymnasiums und Schullehrerseminares daselbst; 3) zur Verstärkung des Hermannstädter evangelischen Waisenhausfonds und 4) zur Unterstützung evangelischer Hausarmen dieser Stadt. Durch den am 9. März 1872 erfolgten Tod des letzten Sprößlings dieser Linie, des Freiherrn Hermann v. B., der kinderlos starb, ist der berührte Fall wirklich eingetreten.

Nach Familiennachrichten.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 392 ff.: Statt Bruckenthal ist überall zu setzen Brukenthal. [Bd. 5, S. 794]