ADB:Brandt, Eusebius von
Christophs v. B. ergriff er wie dieser von früh an die brandenburgische Hof- und Staatslaufbahn. Das namhafteste Ereigniß seines Lebens knüpft sich an die Zeit, wo er als kurfürstlicher Resident am polnischen Hofe in Warschau lebte. Damals, im Jahre 1670, erschien als Flüchtling in Warschau der berufene Oberst Christian Ludwig v. Kalkstein. Dieser preußische Edelmann, Unterthan des Kurfürsten Friedrich Wilhelm, war wegen verschiedener Verbrechen in Preußen zum Tode verurtheilt, dann von dem Kurfürsten begnadigt und auf seine Güter verbannt worden. Mit Verletzung eines von ihm ausgestellten Reverses aber war er im März 1670 von dort entwichen und hatte sich nach Polen begeben, wo er alsbald am Hofe und in den Kreisen des Brandenburg feindselig gesinnten Adels mit Schrift und Wort die leidenschaftlichste Agitation gegen den Kurfürsten und gegen sein angeblich tyrannisches und rechtswidriges Regiment im Herzogthum Preußen begann. Die politischen Verhältnisse lagen in jenem Zeitpunkt so, daß bei längerer Fortsetzung dieses Treiben in der That ernstliche Gefahren für Preußen hervorrufen konnte. Alle nach Polen gerichteten Aufforderungen, den Flüchtling auszuliefern, blieben erfolglos. Endlich erhielt der Resident Eusebius v. B. in Warschau die Weisung, sich irgendwie durch List der Person Kalkstein’s zu bemächtigen und ihn über die Grenze nach Preußen zu befördern. Und mit Entschlossenheit und Glück wurde der kühne, völkerrechtlich allerdings kaum zu rechtfertigende Streich vollführt. In Brandt’s Wohnung wurde Kalkstein von diesem mit Hülfe einiger heimlich nach Warschau gekommenen brandenburgischen Soldaten verhaftet, gefesselt und in einem verdeckten Wagen glücklich mitten aus der polnischen Hauptstadt entführt und unbemerkt über die Grenze nach Königsberg gebracht (6. Dec. 1670), wo ihn strenges Gericht erwartete. Sobald das Geschehene in Warschau bekannt wurde, erhob sich aber gegen B. ein solcher Sturm von Drohungen, daß er sich veranlaßt sah, die Stadt zu verlassen und sich ebenfalls nach Preußen zu begeben. Zweifellos war er zu seiner That von Seiten des Kurfürsten autorisirt worden. Immerhin aber war dieselbe von der Art, daß der Thäter nicht wohl anders als desavouirt werden konnte. Um Polen für die geschehene Beleidigung wenigstens einige Genugthuung zu geben, wurde B. vor Gericht gestellt und ein schweres Strafurtheil Über ihn ausgesprochen; doch hatte der Kurfürst selbst ihm vorher die Weisung zugehen lassen, sich in Sicherheit zu bringen. Nach Jahresfrist schon wurde indeß das Urtheil aufgehoben und B. kehrte im Jan. 1672 an den Hof zurück. Bald darauf fand auch eine Art Rehabilitirung am polnischen Hofe statt, doch trat B. den dortigen Residentenposten nicht wieder an, und so endete hiermit dieser Zwischenfall, der dem Manne ein gewisses Andenken in der Geschichte der preußisch-polnischen Beziehungen jener Zeit sichert. Im weiteren Verlauf seines Lebens ist er wenig hervorgetreten. Zu eigentlich diplomatischer Thätigkeit wurde er nicht mehr verwendet; dagegen erlangte er nach und nach die angesehensten Hof- und Staatsämter, und war in den letzten Jahren seines Lebens Mitglied der obersten politischen Behörde, des geheimen Staatsrathes.
Brandt: Eusebius v. B., geb. 1642, † 1706, brandenburgischer Diplomat und Beamter. Ein jüngerer Bruder