ADB:Brandenstein, Karl Ludwig Friedrich Josef von
Friedrich August, trat aber schon 1782 als Canzleiassessor in die damalige Regierung zu Oldenburg, ward 1786 wirklicher Regierungsrath, 1792 Landvogt von Delmenhorst, in welcher Stellung er bis zur Auflösung dieses Gerichts durch die französische Occupation blieb, doch war er in der Zwischenzeit (1800) mit einer Mission nach Stockholm und (1806) einer gleichen nach dem Haag betraut worden. Bei der Rückkehr des Landesherrn Peter Friedrich Franz 1813 ward er zum Eintritt in eine behufs der Landesreorganisation angeordnete provisorische Regierungscommission berufen, ward dann 1814 Oberlanddrost und Vorstand des Regierungscollegiums und bis zum Jahre 1821 provisorischer Präses des Oberappellationsgerichts und nahm in dieser Zeit an der Bearbeitung des neuen oldenburgischen Strafgesetzbuches Theil. Im J. 1821 wurde er Geheimrath und Staatsminister und 1829 zum alleinigen Cabinetsminister ernannt. In dieser Stellung verblieb er bis zum Jahre 1842, nachdem er schon vorher einen Theil seiner Aemter unter freiwilliger Verzichtleistung auf 2000 Thaler seines Gehaltes niedergelegt hatte. Von 1842 bis zum 12. Juni 1847 lebte er ganz den Wissenschaften und gelehrten Studien, wozu ihm seine ausgewählte Büchersammlung mannigfachen und anziehenden Stoff bot. Mehr als die Orden Rußlands, Griechenlands, Oldenburgs ehrte ihn die zu seinem 50jährigen Amtsjubiläum geschlagene Münze mit der Inschrift: „Zur Feier fünfzigjähriger Diensttreue sein dankbarer Fürst“, und das Vermächtniß, das er hinterlassen. Er bestimmte ungefähr den dritten Theil seines Vermögens, circa 30000 Thaler, zur Verbesserung der Landschulen, Stipendien und milden Stiftungen und legte dadurch mit den Grund für eine später errichtete Irrenanstalt. Einfach und schlicht in seinem Wesen folgte ihm die Liebe der Oldenburger.
Brandenstein: Karl Ludwig Friedrich Joseph v. B. ward am 14. August 1760 zu Engelberg im Würtembergischen geboren, besuchte 1773–1776 das Gymnasium zu Stuttgart, 1776–79 die Universität zu Tübingen, 1779 bis 1781 Göttingen, begab sich dann nach Wetzlar um sich mit der Verfassung des höchsten Reichsgerichts und dem Reichsprocesse vertraut zu machen und in gleicher Absicht der Reichstagsverhältnisse wegen später nach Regensburg. Durch Vermittelung seines Schwagers wurde er am 8. Mai 1782 Kammerjunker in fürstbischöflich-lübeckischem Dienste unter dem Herzog von Oldenburg- Nach eigenen Aufzeichnungen.