ADB:Boy, Peter
Johann Balthasar Ritter, Vater und Sohn, im J. 1673. Sein bedeutendstes Werk war aber eine goldne und zum Theil emaillirte Monstranz für die Domkirche zu Trier, mit Abraham und dem Stammbaum Christi bis Joseph, von welchem Musterstücke der Gold- und Emaillekunst Hüsgen (in den Nachrichten von Frankfurter Künstlern) eine genaue Beschreibung gibt. Infolge seiner Leistungen vom Kurfürsten Johann Wilhelm von der Pfalz an dessen Hof zu Düsseldorf berufen, starb B. am 20. März 1727, nach Einigen zu Düsseldorf, nach Andern in seiner Vaterstadt Lübeck. Daß der Kurfürst B. zum Inspector der von dem kunstliebenden Fürsten 1710 zu Düsseldorf begründeten Gemäldegalerie bestellt habe, wie mehrfach behauptet wird, ist nicht nachweisbar und auch nicht wahrscheinlich. Der erste urkundlich beglaubigte Inspector jener Galerie war vielmehr der kurfürstliche Kammerdiener und Schatzmeister Joseph Karsch, [157] der jedenfalls als solcher schon vor 1716 fungirte und 1724 noch mit 270 Gulden Gehalt aufgeführt wird. Dazu kommt, daß durch Verfügung des Kurfürsten Karl Philipp vom 28. Mai 1722 dem Sohne des Karsch, Johann Wilhelm, die Adjunction auf die Galerieinspection, mithin das Recht der Nachfolge im Amte des Vaters, verliehen wurde. Von Boy’s Söhnen war Peter der Jüngere (geboren zu Frankfurt a. M. am 13. November 1681, † am 28. Mai 1742) gleichfalls Goldarbeiter und Emailmaler, wogegen der Sohn vierter Ehe, Gottfried (geboren am 20. Mai 1701) als Hofmaler zu Hannover 1750 gestorben sein soll. Den Beruf des jüngeren Peter B. setzten fort Karl Gottfried B., Sohn desselben († im Juni 1780), und dessen Sohn Anton, der letzte männliche Sproß der Frankfurter Künstlerfamilie (getauft am 24. October 1751, † am 22. Februar 1834) und mehr Antiquitätenhändler als Künstler.
Boy: Peter B., um die Mitte des 17. Jahrhunderts zu Lübeck geboren, als Sohn angeblich eines Schiffscapitäns Joachim B., wird als sehr geschickter Goldarbeiter und ausgezeichneter Miniatur- und Emailmaler gerühmt. Nach längerem Aufenthalte zu Frankfurt a. M. erhielt B. bei seiner Verheirathung mit der Tochter des Juweliers Wilhelm von der Popelien das Frankfurter Bürgerrecht (August 1675). Als Porträtmaler in Oel und Pastell geübt, war er doch vorzugsweise in der Schmelzmalerei thätig. Hierin lieferte er auf kleinen Gold- und Kupferplättchen die vorzüglichsten Emailporträts; so malte er u. a. die Bildnisse der Frankfurter Pfarrer- Staatsarchiv zu Düsseldorf. – Allgemeines Künstler-Lexikon. Zürich 1810. I. Bd., S. 99; II., 1, S. 112. – Houbraken, Groote Schouburgh der Neederlandsche Kunstschilders en Schilderessen III, 353. – Ph. Frdr. Gwinner, Kunst und Künstler in Frankfurt a. M. Das. 1862, S. 243 ff.