ADB:Buol-Schauenstein, Karl Rudolf Graf
Hotze’schen Corps genöthigt, seine Residenz aufzugeben und in Meran für seine Sicherheit zu sorgen. Als sodann in Folge des Lüneviller Friedens 1801 auch sein Hochstift säcularisirt und der helvetischen Republik überlassen wurde, verdankte er es nur der Unmöglichkeit, in der sich die helvetische Regierung befand, die Bedingungen der Säcularisation zu vollziehen, daß das Hochstift in den Stürmen jener Zeit erhalten blieb.
Karl Rudolf, aus den Grafen von Buol-Schauenstein, geboren zu Innsbruck am 30. Juni 1760, † am 23. Octbr. 1833, letzter der Fürstbischöfe von Chur, war der Sohn des k. k. Kämmerers, geheimen Rathes und Residenten bei der Republik der III Bünde, Johann Anton Baptista v. Buol-Schauenstein und der Sternkreuzdame Gräfin Johanna von Särentheimb. Er genoß feine Bildung auf den gelehrten Schulen zu Feldkirch und Dillingen und vollendete dieselbe im deutschen Collegium in Rom. Wie sein Vater so wurde auch er vor Empfang der priesterlichen Weihen mit einer Domherrnpfründe zu Chur begabt, und erhielt im Alter von 21 Jahren die Ernennung zum Domcantor. Zwei Jahre später wurde er zum Priester geweiht und bestieg schon 10 Jahre darauf den bischöflichen Stuhl zu Chur. In den mannigfachen Stürmen, denen die Diöcese während seiner 40jährigen Amtsverwaltung ausgesetzt war, entwickelte K. R. eine seltene Charakterstärke. Während des zweiten Coalitionskrieges hatte Massena auch das Gebiet der III Bünde mit der fränkischen Armee betreten und in Folge dessen sah sich der Bischof den Angriffen der im Lande vorhandenen französischen Partei blosgestellt, welche von der Anwesenheit einiger zersprengten Flüchtlinge des Condé’schen Corps Anlaß nahm mit Beschuldigungen aufzutreten. Der Bischof war daher nach der Niederlage desDoch auch in Meran dauerte die Zeit der Ruhe nicht lange. Durch den Preßburger Frieden gingen Tirol und Vorarlberg an die Krone Baiern über [288] und damit begannen nun erst die bittersten Bedrängnisse. Die vom Josephinismus inspirirte bairische Regierung mischte sich in alle Theile der innern Kirchenverwaltung ein. Sie verlangte daher, daß die Bischöfe des Landes die Verleihung kirchlicher Beneficien an die Krone übertragen sollten, und die Bildung des Clerus der theologischen Facultät zu Innsbruck unterstellt werde. Durch letztere Maßregel wurde insbesondere das von K. R. im J. 1803 gestiftete Priestercollegium in Meran betroffen. Er weigerte sich daher diesen Zumuthungen zu entsprechen, insbesondere der Forderung des unbedingten Gehorsams gegen die königlichen Befehle in allem was die Kirchenpolizei und die jura circa sacra betreffe. Diese Weigerung unentwegt durchgeführt, hatte zunächst Gehaltsentzug, sodann die Androhung der Ausweisung aus dem bairischen Theil seiner Diöcese zu Folge. Aufgefordert einen Revers zu unterzeichnen, durch den er sich verpflichten sollte, von allem Recurs an den apostolischen Stuhl abzustehen, wurde er bei erneuerter Weigerung polizeilich an die Gränze geleitet und die Losreißung des tirolischen Theils der Diöcese angeordnet, und, so nachgerade das Vinstgau, das Burggrafenamt sowie Vorarlberg der Diöcese Brixen überlassen. Da indessen K. R. den Priestern der so abgetrennten Diöcesantheile Anweisungen ertheilt hatte, welche das Eindringen von Regierungspriestern verhindern sollten, so wurde er als gefährlicher Volksaufwiegler bezeichnet und seine Verhaftung bei erstem Betreten des tirolisch-bairischen Gebietes angeordnet. Jede Verbindung mit ihm sollte außerdem als Landesverrath bestraft werden. Als dann nach all diesen Vorgängen im J. 1809 im Burggrafenamte der Aufstand gegen die bairische Regierung ausbrach, wurde die helvetische Regierung von Napoleon angegangen, den Bischof von Chur ins Innere der Schweiz zu interniren. Veranlassung hierzu gab, daß die in Chur seit kurzem angesiedelten, aus Baiern ausgewiesenen Redemptoristen den aufständischen Tirolern unerachtet der Gränzsperre mit Munition Unterstützung zukommen ließen. K. R. wurde nach Solothurn verbracht, wo er bis nach Niederwerfung des Aufstandes als Staatgefangener zu verweilen hatte. Eine Entschädigung für diese ihm widerfahrenen Unbilden erhielt er von Kaiser Franz durch Zuweisung der Propstei Wischerad bei Prag und der Herrschaft Schüttenitz. Die ihm ebenfalls zugedachte Belehnung mit dem Erzbisthum Lemberg lehnte er ab. Nichtsdestoweniger wollte man auch in Wien auf die Erstattung der entfremdeten Diöcesantheile nicht eintreten. Ein Ersatz hiefür wurde ihm indessen zu Theil durch die Zuweisung einiger früher dem jetzt aufgelösten Bisthum Konstanz einverleibten Schweizercantone, wodurch sein Amtsbezirk wieder angemessen erweitert wurde. Es war beabsichtigt, ein Doppelbisthum Chur-St.-Gallen zu gründen, zu welchem außer den St.-Gallischen Gebieten auch die Urcantone nebst Glarus und Appenzell gehören sollten. Jedoch auch diese Neubildung wurde ihm durch den Widerstand und die weitauseinandergehenden Ansichten der Cantonsregierungen sehr erschwert. Trotz vielfältiger Gegenwirkungen behauptete er sich indessen in dieser Stellung als Bischof von Chur und St. Gallen. Er starb am 23. October 1833, als soeben in seiner alten Diöcese neue Kämpfe das katholische Gymnasium betreffend sich ankündigten, und seinen Lebensabend zu trüben drohten.
- Joh. Franz Fetz, Gedenkblätter an Karl Rudolf etc., bevorwortet von Friedr. Hurter, Lindau 1833.