ADB:Bolza, Johann Peter Freiherr von
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Wurzbach, Biogr. Lexikon des Kaiserth. Oesterreich II. 34 unrichtig als Joseph Peter angegeben, und ebenso das Jahr 1807 als Sterbejahr genannt, während doch 1804 schon die Verlassenschafts-Abhandlung im Zuge war.)
Bolza: Johann Peter Freiherr v. B., geb. 26. Febr. 1721 zu Wien, † daselbst am 25. Nov. 1803, ein Sohn des Wechsel-Negocianten Joh. B., betrat frühzeitig eine lange Beamtenlaufbahn auf dem Gebiete der Finanzverwaltung, wo er durch seine umfassenden Kenntnisse zumal im Rechnungs- und Cassawesen rühmliche Erfolge erzielen sollte. Im J. 1740 Accessist bei der Hofkriegskanzlei, wurde er 1745 der Feldkriegskanzlei des Herzogs von Lothringen als Canzellist und 1747 der für Siebenbürgen, das Banat und Illyrien bestehenden Hofdeputation als Concipist zugetheilt. Im J. 1752 wurde er mit seinen beiden (älteren) Brüdern Joh. Bapt. und Joh. Nep. mit besonderer Rücksicht auf die Verdienste des Vaters und Oheims in den Adelstand erhoben. Bald darauf wurde B. Controlor und sodann (1758) Zahlmeister des Universal-Cameral- und Kriegs-Zahlamtes, worauf ihm noch 1763 die Direction der neuerrichteten Staatsschuldencasse mit dem Titel eines Hofraths übertragen wurde. Bald wurde er zum wirklichen Hofrath bei der Hofkriegskammer (mit Beibehaltung seines Gehaltes von 4000 Gld. und 500 Gld. Personalzulage) befördert und hatte das wichtige Referat in Cassa- und Staatsschulden-Angelegenheiten zu führen. Bei dieser ausgebreiteten Thätigkeit fand B. Gelegenheit, durch seine zahlreichen sachgemäßen Vorschläge an jenen Reformen, zumal im Rechnungs- und Controlwesen theilzunehmen, worin Oesterreich damals den Nachbarstaaten voranging und wodurch Ordnung in die Finanzen gebracht und die Hebung des Staatscredits gefördert wurde. In Würdigung solcher Verdienste wurde er ohne sein Ansuchen 1793 in den Freiherrnstand erhoben und 1796 zum Geheimen Rathe ernannt. Er starb im 82. Lebensjahre, nachdem er durch 60 Jahre mit anerkannter Pflichttreue und Uneigennützigkeit dem Staate gedient hatte. (Der Taufname wird bei