ADB:Bolanden, Werner von (III.)
Werner II. war mit einer Erbtochter des letzten Grafen von Nurings verheirathet. Er starb um 1198, nachdem er einige Jahre früher in einem merkwürdigen Verzeichnisse seiner zahllosen Güter die Erbtheilung seiner Söhne Werner III. und Philipp vollzogen hatte, welch letzterer später die Linie Falkenstein begründete. Im Thronstreite zwischen Philipp und Otto IV. hielten sie, wie die gesammte Reichsdienstmannschaft, zuerst zu Philipp, fielen aber 1200 ab und bewirkten durch ihren Einfluß im Mainzischen, daß gegen den Bischof Lupold von Worms, welchen die staufisch gesinnte Mehrheit des Capitels zum Nachfolger des Erzbischofs Konrad († 20. Oct. 1200) erkor, eine welfisch-päpstliche Minderheit Werners Schwager, Siegfried von Eppstein erwählte. Das augenscheinliche Unvermögen Otto’s, den Mittelrhein zu behaupten, führte die Brüder jedoch sehr bald auf Philipps Seite zurück, worauf Werner, angeblich durch ein von ihm bei der Bestürmung von St. Goar veranlaßtes Wunder erschreckt, das Kreuz nahm und wahrscheinlich die Eroberung Konstantinopels mitmachte. Vom Herbste 1202 bis zum Sommer 1205 ist er in Deutschland nicht nachweisbar. In den folgenden Jahren scheint er sich wenig an Reichsangelegenheiten betheiligt zu haben und namentlich Otto IV. zur Zeit seines alleinigen Königthums so viel als möglich fern geblieben zu sein. Als aber in Friedrich II. wieder ein staufischer König da war, stellte Werner sich mit dem Bruder entschieden auf seine Seite und wurde dafür in das Amt des Reichstruchseß berufen, welches kurz zuvor durch das Aussterben der schwäbischen Waldburg erledigt worden war. Er begleitete nun lange Jahre den König fast auf Schritt und Tritt, machte auch die Kaiserkrönung desselben [96] 1220 mit und wurde von ihm im December als Erzieher seines Sohnes, des jungen Königs Heinrich VII., nach Deutschland zurückgeschickt. Hoch angesehen, so daß er neben den ersten Fürsten des Reiches, den Erzbischöfen von Mainz und Köln, Rechtsprüche der Regierung beurkundete, ist er zu Ende 1221 oder Anfangs 1222 gestorben. – Seinem Sohne Werner IV., gegen 1253, scheint das Truchsessenamt wieder von den Seitenverwandten der Waldburg bestritten worden zu sein; aber seit seinem Uebertritt zu König Wilhelm von Holland im J. 1249 ist es den Bolanden erblich und unangefochten bis zum Aussterben der Hauptlinie im J. 1386 verblieben. Werners IV. Bruder, Philipp von Hohenfels, hatte außerdem von König Konrad IV. 1246 das Amt des Reichskämmerers erhalten; doch ging dieses später auf Philipp’s Vetter, Philipp von Falkenstein über, dem König Richard es 1257 zum erblichen Lehen gab. Zahlreiche Erbtheilungen haben im folgenden Jahrhunderte die Bedeutung des Geschlechts geschwächt, dessen Reihenfolge übrigens durch die häufig sich wiederholenden Namen Werner und Philipp nicht leicht zu ordnen und wol noch zu berichtigen ist.
Bolanden: Werner III. von B., erster Reichstruchseß dieses Geschlechts, † 1221 oder 1222. Die Bolanden, obwol unfreie Dienstmannen des Reiches und vielleicht auch des Mainzer Erzbisthums, überragten durch ihre gewaltigen meist um den Donnersberg gelagerten Güterbesitz die meisten Edelherren und viele Grafen des 12. und 13. Jahrhunderts, so daß man an ihrer Unfreiheit keinen Anstoß nahm und sich gern mit ihnen verschwägerte.- Köllner, Gesch. der Herrschaft Kirchheim-Bolanden und Stauf. Wiesbaden 1854. Ficker, Reichshofbeamte. Wien 1863.