Zum Inhalt springen

ADB:Bojer, Wenzel

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Bojer, Wenzel“ von Heinrich Wilhelm Reichardt in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 86, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bojer,_Wenzel&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 17:43 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Nächster>>>
Boisot, Charles
Band 3 (1876), S. 86 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Wenceslas Bojer in der Wikipedia
Wenceslas Bojer in Wikidata
GND-Nummer 116233680
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|3|86|86|Bojer, Wenzel|Heinrich Wilhelm Reichardt|ADB:Bojer, Wenzel}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=116233680}}    

Bojer: Wenzel B., Botaniker, geb. zu Prag 25. Sept. 1797, † auf der Insel Mauritius 4. Juni 1856. Er unternahm, von der österreichischen Regierung beauftragt, mit Hilfenberg im J. 1821 eine Reise nach den Inseln an der Ostküste Afrika’s und besuchte namentlich die Maskarenen, Madagaskar, die Seychellen und Amiranten. Als Ausbeute dieser Reise sendete B. reiche und werthvolle Sammlungen von Pflanzen an das kaiserl. königl. botanische Hofcabinet in Wien, und wurde mit einer Pension, sowie mit einer Verdienst-Medaille ausgezeichnet. Später ließ sich B. auf der Insel Mauritius nieder, durchforschte ihre Flora genau, bürgerte dort zahlreiche fremde Nutzpflanzen ein, und war einer der Gründer (später Vice-Präsident) der naturhistorischen Gesellschaft auf Mauritius. Bojer’s Hauptwerk ist der „Hortus Mauritianus“ (1837), er enthält eine Aufzählung der auf der genannten Insel wild wachsenden und cultivirten Pflanzen und ist als die erste vollständigere Flora von Mauritius anzusehen.

Wurzbach, Lexikon II. 27.