ADB:Bocerus, Heinrich
Vigelius, in Helmstädt unter Borcholt, in Heidelberg und Straßburg, wurde er 1585 in Tübingen Dr. jur. und begann sofort an der dortigen Universität zu dociren, welcher er bis zu seinem Tode angehört hat, seit 1595 als Professor des Lehn- und Criminalrechts. Daneben war er seit 1587 Beisitzer des würtembergischen Hofgerichts und seit 1608 würtembergischer Rath. Er genoß vorzügliches Ansehen durch seine feine Bildung und seine Thätigkeit als Lehrer und Schriftsteller. Neben Joh. Harpprecht war er das berühmteste Mitglied der Tübinger Facultät im Anfang des 17. Jahrhunderts und darf als einer der bessern juristischen Autoren jener Zeit bezeichnet werden. Seine zum Theil wiederholt erschienenen Schriften beziehen sich auf Criminalrecht, Lehnrecht, in Betreff dessen ihm zu große Vorliebe für das longobardische Recht vorgeworfen wird, und römisches Recht. In diesem bestrebt er sich, den Zusammenhang mit der humanistischen Jurisprudenz des 16. Jahrhunderts zu bewahren. Neben mehreren größeren tractatus sind es überwiegend kürzere, fast nur thesenartige disputationes. In einer zuerst 1596–1602, dann vermehrt 1612–1613 [760] erschienenen und nochmals 1634 von Frisch herausgegebenen Sammlung: „Disputationes de universo quo utimur jure pulchra methodo conscriptae“, zuerst in 5, dann in 6 classes, sind eine große Anzahl dieser kleineren Schriften zu einer systematischen Darstellung des ganzen Rechts vereinigt. An den Vorarbeiten für das würtembergische Landrecht von 1610 nahm B. einen gewissen Antheil.
Bocerus: Heinrich B., namhafter deutscher Jurist, geb. 6. Jan 1561 zu Salzkotten, † in Tübingen 5. Juli 1630. Nach Rechtsstudien in Marburg unter