ADB:Bielitz, Gustav Alexander
[625] preuß. Landrecht, die, dem Gesetzbuche in dessen Anordnung folgend, den ganzen umfangreichen Stoff in klarer und faßlicher Darstellung enthält. Auf ihr fußt die Reihe trefflicher Commentatoren des preußischen Rechts, die vorläufig in Koch ihren Abschluß fand. Als sonstige Arbeiten sind noch hervorzuheben: „Die preußische Justizverfassung in ihrer Eigenthümlichkeit verglichen mit der sächsischen“, 1817. 1818. „Handbuch des preußischen Kirchenrechts“, 1818. 2. Aufl. 1831. „Erläuterungen des preußischen Gesetzes über den Mandats-, summarischen und Bagatellproceß vom 1. Juni 1833“, 1833 nebst Ministerial-Instruction. „Analyse und Erläuterung des preußischen Gesetzes über das Rechtsmittel der Revision und Nichtigkeitsbeschwerde vom 14. December 1833“, 1834. Außerdem schrieb B. viele Abhandlungen für die „Kameralistische Zeitung“ (z. B. „Darstellung der Rechte des preußischen Fiscus“, 1839 und „Darstellung der Rechtsverhältnisse des Adels in Preußen“, 1840) und Hinschius’ Juristische Wochenschrift. Ein vollständiges Verzeichniß seiner Arbeiten steht in Engelmann’s Bibliotheca juridica. Leipzig 1840. 1849.
Bielitz: Dr. Gustav Alexander B., bekannter preußischer Civilist, geb. 27. Mai 1769 zu Liebenwerda, wo sein Vater Justizamtmann war, und † zu Naumberg a. d. S. im Mai 1841; studirte in Wittenberg, begab sich dann nach Dresden, wo er bis 1811 prakticirte, zugleich aber auch litterarisch thätig war. Im J. 1819 wandte er sich nach Naumburg a. d. S., wo er privatisirend mehrere Schriften, besonders aber den „Commentar zum Allgemeinen Landrechte für die preußischen Staaten“ verfaßte. Dieser „Praktische Commentar“, der in acht starken Bändern, 1823–30 (Bd. 1 in 2. Ausg. 1835) nebst zwei Heften Nachträge 1831 und 1832 erschien, ist die erste große civilistische Leistung über das