ADB:Bezzenberger, Georg Heinrich von
[608] dem Gerichtshof in Eßlingen. 1836 wurde er Obertribunalsrath, 1840 Director des Gerichtshofs in Eßlingen, 1852 wirklicher Staatsrath und Mitglied des Geheimenrathes. Nach dem Tode Harpprecht’s wurde er 14. April 1859 zum ersten Richterposten des Landes, zum Präsidenten des Obertribunals, erhoben und zugleich zum lebenslänglichen Mitglied der Kammer der Standesherren ernannt. Als Inhaber des Ordens der würtembergischen Krone erhielt er den persönlichen Adel. Er genoß als praktischer Jurist, besonders als Criminalist, einen bedeutenden Ruf und erwarb sich durch seine legislatorische Thätigkeit ausgezeichnete Verdienste. Sein Hauptwerk und seine letzte Arbeit war der auf den Principien der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit fußende Entwurf einer neuen Strafproceßordnung. Seinen Nekrolog enthält die „Schwäbische Chronik, des Schwäbischen Merkurs zweite Abtheilung, I. Blatt“, Nr. 40 vom 15. Febr. 1867. Kneschke, Deutsches Adels-Lexikon I. 407.
Bezzenberger: Georg Heinrich v. B., würtembergischer Jurist, geb. 30. Mai 1795 zu Erbach im Odenwald, wo sein Vater Regierungssecretär, später Director in gräflich Erbach’schen Diensten war, † 12. Dec. 1866 in Stuttgart. Es studirte zu Heidelberg die Rechtswissenschaft, promovirte daselbst 22. März 1817 mit der Dissertation „De usu practio actionum bonae fidei et stricti iuris“, und trat 18. März 1819 in den würtembergischen Staatsdienst als Secretär bei