ADB:Berthold (Abt von St. Gallen)
[1] stammende Abt. Gleich am Anfange seiner Regierung gewann er von den Grafen von Toggenburg die Stadt Wil zurück. In einer erbitterten Fehde gegen den Bischof von Constanz, Eberhard von Waldburg, die gleich nach dessen Wahl, 1248, ausbrach, bediente er sich der Hülfe von Söldnern aus Uri und Schwyz, und den hergestellten Frieden benützte er zu schärferer Herbeiziehung klösterlicher Dienstmannen zu ihren Pflichten. Wo sich Gelegenheit darbot, eröffnete Lehen dem Kloster zurückzugewinnen, war B. gewandt in deren Ausbeutung. Wie aber schon 1264 nach dem Aussterben des Grafenhauses von Kyburg Bertolds Plan, Winterthur dem Kloster St. Gallen zu gewinnen, mißlang, so sank überhaupt mit dem zunehmenden, besonders durch das kyburgische Erbe gesteigerten Glanze des Hauses Habsburg die Bedeutung des Einflusses St. Gallens, welcher unter B. so groß gewesen war, daß ihn z. B. die Lindauer zu ihrem Vogte gewählt hatten. B. hinterließ bei seinem, nach längerem Siechthume erfolgten Tode sein Kloster durch den für seine politischen Zwecke und für das reich entfaltete höfische Leben erforderten Aufwand ökonomisch geschwächt. Unter den neun Aebten, deren Regierung der deutsche Fortsetzer der Casus S. Galli, Christian Kuchemeister, geschildert hat (die Hauptquelle für die Geschichte Bertolds), ist Abt B. jedenfalls die bedeutendste Persönlichkeit.
Bertold von Falkenstein, Abt von St. Gallen, 1244–1272. – Zu den hervorragendsten Lenkern des Klosters St. Gallen in der Zeit, wo hinter der politischen und militärischen Aufgabe der Aebte die culturfördernde Seite dieses Amtes ganz zurückgetreten war, gehört dieser aus dem Schwarzwalde (Falkenstein im Höllenthale)[Zusätze und Berichtigungen]
- ↑ S. 521. Z. 13 v. o.: Es ist nicht an Falkenstein im Höllenthale, wo ein Ministerialengeschlecht saß, sondern an das freiherrliche Falkenstein bei Schramberg, nördlicher im Schwarzwalde gelegen, zu denken. Vgl. über den Abt Berchtold den Commentar zur neuen Ausgabe des Kuchemeister (Mittheil. d. histor. Vereins von St. Gallen, Heft XVIII). [Bd. 12, S. 794]