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ADB:Bernhardinus, Marcus

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Artikel „Bernhardinus, Marcus“ von Adolf Häckermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 461–462, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bernhardinus,_Marcus&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:08 Uhr UTC)
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Bernhardinus: Marcus B., als Epigrammendichter und Professor der Poesie in Greifswald namhaft, geb. zu Huttstedt in Schleswig den 16. Juli 1622, † 10. Dec. 1663. Seine Vorbildung erhielt er auf der Schule zu Meldorf, wohin der Vater als Superintendent versetzt war. Zu weiterer Ausbildung 1640 zu einem Verwandten, Garleff Lüder, welcher die Erziehung des Erbprinzen von Gottorp leitete, dorthin geschickt, bezog er, mit Kenntnissen reich ausgestattet, Ostern 1641 die Universität Rostock, um Philologie zu studiren und widmete sich unter Anleitung des Professors der Theologie Varenius besonders der hebräischen Sprache. In Anerkennung seiner Fähigkeiten und seines reichen Wissens gestattete ihm die philosophische Facultät, schon bevor er einen akademischen Grad erworben hatte, Vorlesungen über Plautus zu halten. 1643 kehrte er in das elterliche Haus nach Meldorf zurück, um seine geschwächte Gesundheit zu kräftigen und unterstützte dritthalb Jahre hindurch in unruhevoller Zeit den Vater predigend wie seelsorgerisch bei seinen Amtsgeschäften. Inzwischen bewährte er sein dichterisches Talent und ward dafür im Frühjahr 1646 vom Hofrath des Grafen zu Pentz, Jakob Stoll, zum poeta laureatus gekrönt. Seit 1646 setzte es seine Studien in Rostock fort und erlangte hier 1648 die Magisterwürde, 1650 ward er zu Greifswald Docent in der philosophischen Facultät. Seine Vorlesungen fanden großen Beifall; auch verfaßte er meistentheils die akademischen [462] Gelegenheitsschriften und präsidirte häufig bei öffentlichen Disputationen. Durch Rescript des schwedischen Generalgouverneurs von Pommern, Grafen Gustav Wrangel, wurde er am 14. März 1652 zum außerordentlichen Professor der Poesie an Stelle des aus seiner akademischen Wirksamkeit scheidenden Professors Gerschow ernannt. Aber nur mit großer Mühe setzte die Verwaltungsbehörde der Anfeindung, Verdächtigung und Protestation des akademischen Concils gegenüber den Vollzug der Ernennung am 10. April 1654 durch; indeß B. erwarb sich bald die Liebe und Achtung seiner Amtsgenossen in so hohem Grade, daß er 1656 nach Gerschow’s Tode von der philosophischen Facultät einstimmig für die ordentliche Professur präsentirt und am 8. Sept. von Oxenstierna bestätigt ward. Die Zeit der ordentlichen Professur war besonders reich an poetischen und anderen schriftstellerischen Producten. Seine geistlichen Gedichte, namentlich in den Universitätsprogrammen, welche zu den Hauptkirchenfesten ausgegeben wurden, zeugen von echt christlichem Sinn und tiefreligiösem Gemüth. Von einem vor Pfingsten 1663 unternommenen Besuche der Eltern in Meldorf krank zurückgekehrt, setzte er trotz zunehmender Schwäche seine akademische Thätigkeit noch bis in den November fort. Im December erlag er seinen Leiden.

H. Müller in: Neue Jahrbücher für Philologie und Pädagogik II. Abtheilung, 1873, S. 49 f., 95 f., 170 f.