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ADB:Beke, Gert von der

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Artikel „Beke, Gert von der“ von Theodor Hirsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 296–298, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Beke,_Gert_von_der&oldid=- (Version vom 10. November 2024, 18:22 Uhr UTC)
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Beke: Gert v. d. B., Bürgermeister von Danzig († 7. Dec. 1430). Mitglied einer aus Köln a. Rh. nach Danzig übergesiedelten Junkerfamilie, leitete er von seinem ersten öffentlichen Auftreten ab eine für die Stadt Danzig und das Deutsche Ordensland Preußen verhängnißvolle Reaction. Nachdem unter dem Hochmeister Konrad von Jungingen die preußischen Städte vornehmlich unter dem Einfluß der denselben verliehenen oder erweiterten innern Selbständigkeit zu einer blühenden Handels- und Gewerbsthätigkeit sich emporgeschwungen hatten, empfanden sie es um so schmerzlicher, als sein Nachfolger Ulrich von Jungingen im einseitigen Interesse seines Adelsregimentes jene Freiheiten beschränkte und namentlich für diesen Zweck in die bisher freie Wahl der Stadtbeamten sich einmischte. Sichtlich unter seiner Einwirkung wird 28. Januar 1410 in Danzig eine S. Georgenbrüderschaft gestiftet oder erneuert, welche solchen Städten nachgebildet, in welchen ein von der übrigen Bürgerschaft[WS 1] abgeschlossener Geburtsadel im Besitze der Regierung ist, die „zum Schildesamte geborenen oder erwählten“ Patricier zu besonderen religiösen und geselligen Zwecken zu vereinigen bestimmt ist. Wenn zu den Stiftern dieser Genossenschaft Gert v. d. B., damals Mitglied des Schöffenamtes, nebst seinem Schwiegervater Willem van Ummen sich zählt, so erkennen wir schon hierin seine politische Richtung. Diesen Gelüsten des Ordens [297] setzte die Stadt längere Zeit den mannhaftesten Widerstand entgegen (vgl. Konrad Leczkau); derselbe wurde jedoch gebrochen, indem der Comthur der Ordensburg Danzig, Heinrich von Plauen, mit Zustimmung seines gleichnamigen Bruders des Hochmeisters unter dem Eindruck der am Anfange des J. 1411 mit dem Thorner Frieden für den Orden eingetretenen günstigen Verhältnisse, den Vertheidiger der Stadtrechte, den Bürgermeister Konrad Leczkau nebst zweien seiner Rathscollegen unter Verletzung angelobter Treue auf seine Burg lockte und dort ermorden ließ, darauf aber die eingeschüchterte Bürgerschaft zur Anerkennung einer neuen von ihm eingesetzten Obrigkeit nöthigte. In diesem neuen Stadtregimente übte Gert v. d. B. als Bürgermeister einen ebenso wichtigen als verderblichen Einfluß aus, indem er nicht nur die Stadt den einseitigen Interessen des Deutschen Ordens dienstbar erhielt und, was man ihm schwer verübelte, ihre „Heimlichkeiten“ demselben verrieth, sondern auch an einer Maßregel, welche in den nächsten Jahren der Finanznoth des Ordens abhelfen sollte, in Wahrheit aber die Vermögensverhältnisse des ganzen Landes für längere Zeit aufs tiefste zerrüttete, an einer Münzverschlechterung, als Münzmeister oder Münzpächter sich in auffälligster Weise betheiligte. Indem aber die Rathsgenossen des Bürgermeisters sich sein Treiben ohne Widerspruch gefallen lassen, wendet sich auch auf sie der Unwillen, den dasselbe unter der Bürgerschaft, insbesondere unter den Genossenschaften der Handwerker, erweckt hatte, und entladet sich gegen sie in einem Aufstande. Während der Frohnleichnamsprocession am 18. Juni 1416 bricht derselbe bei Anwesenheit des Hochmeisters Michael Kuchmeister in Danzig aus; ein Brauer Johann Lupus leitet die Bewegung. Nur mit Noth gelingt es dem verhaßten Bürgermeister, seinem Collegen Lukas Mekelfelt und zwei anderen von der wüthenden Menge verfolgten Herren des Rathes ihr stark gefährdetes Leben durch die Flucht zu retten; aber das Rathhaus wird erbrochen, die Häuser der beiden Bürgermeister geplündert, und gegen das Hab und Gut der mißliebigen Rathsglieder gefrevelt. Obgleich die Stadtregierung sehr bald des Aufstandes Herr wurde, so übertrug der Hochmeister doch das Gericht über die Frevler einem zum 20. Juli 1416 nach Mewe berufenen allgemeinen Ständetage. Bei dem Mißtrauen, mit dem dessen Mitglieder damals jedes selbständige Auftreten der Handwerkerzünfte überwachten, war an Gnade und Nachsicht für die Irregeleiteten nicht zu denken; eine große Zahl der Angeschuldigten wurde zur Hinrichtung oder Verbannung, die Zünfte selbst zur Zahlung schwerer Geldsummen verurtheilt, die flüchtigen Rathsmitglieder aber in ihre Güter und Aemter wieder eingesetzt. – Seit diesem Vorgange hat Gert v. d. B. in seiner mächtigen und gefürchteten Stellung bis an seinen Tod sich unerschütterlich behauptet. Die unter den Danziger Zünften durch jene harte Bestrafung gesteigerte Erbitterung gegen den Stadtrath nöthigte diesen, sich des Beistandes der Landesregierung zu versichern und überließ sich daher willig der Führung eines Bürgermeisters, der sich der besonderen Gunst des Ordens erfreute. Dem Orden hat v. d. B. dann auch die ersprießlichsten Dienste geleistet; denn obgleich jener während der nächsten fünfzehn Jahre durch gewaltthätige Behandlung der Unterthanen, durch Steuerdruck und durch die leichtfertig über das Land gebrachte Kriegsnoth sich aufs gründlichste verhaßt machte, so wirkte der erfolgreiche Eifer des Bürgermeisters dahin, daß in der mächtigsten Stadt des Landes, welche früher gegen äußern Druck am empfindlichsten sich gezeigt hatte, kein Widerspruch laut wurde. In der Verleihung der beiden Lehnsgüter Hochzeit und Crampitz an Gert selbst und des Lehnsgutes Vrest (Langefurt) an seinen Bruder Hermann v. d. Beke gab dann auch die Ordensregierung den Werth dieser Dienste offen zu erkennen. Einen Theil seines Reichthums wandte Gert kirchlichen und künstlerischen Zwecken zu. Die St. Marienkirche Danzigs erweiterte er durch den Anbau der Elftausend-Jungfrauencapelle, [298] vor deren Eingang noch jetzt das von ihm zu Ehren seiner dort begrabenen Gemahlin Demoet, Willem van Ummen’s Tochter, aufgestellte Bild der h. Barbara sich befindet. Wie mächtig seine Persönlichkeit auf die politische Haltung der Stadt einwirkte, zeigt sich schließlich auch darin, daß wenige Jahre nach seinem Tode (seit 1434) die Stadtregierung dem Orden wiederum feindlich gegenübersteht. Aus seinem eigenen Geschlechte gehen alsbald der Stadt im Streite mit dem Orden die bedeutendsten Vorkämpfer hervor: der Bürgermeister Wilhelm Jordan, Tochterenkel Heinrichs v. d. B., eines Bruders Gerts, und Gerts eigener Sohn Joachim, mit welchem sein Geschlecht 1463 in Danzig ausgestorben ist. (Das urkundliche und chronikalische Material für die Geschichte Gerts ist im vierten Bande der Scriptores rerum Prussicarum gesammelt.)


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Bügerschaft