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ADB:Bayler, Heinrich

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Artikel „Bayler, Heinrich“ von Herman Haupt in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 46 (1902), S. 289–290, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bayler,_Heinrich&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 18:25 Uhr UTC)
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Bayler: Heinrich B., Bischof von Konstanz, später von Valence bezw. Alet († 1420). Heinrich B. von Freiburg, dessen Namen mit der Geschichte der durch das große Schisma des Jahres 1378 in Südwestdeutschland hervorgerufenen kirchlichen Kämpfe enge verknüpft ist, begegnet zuerst als Vertrauensmann des Gegenpapstes Clemens VII. bei den Verhandlungen mit dem Herzog Leopold III. von Oesterreich, welche im Februar 1380 zum Abschluß des bekannten Bundes- und Subsidienvertrages zwischen Leopold und der Curie von Avignon führten. Heinrich bekleidete damals bereits die Würde eines Konstanzer Domherrn und eines dienstthuenden päpstlichen Kammerherrn (cubicularius); in den nächstfolgenden Jahren wurde ihm neben anderen, den Anhängern Urban’s VI. aberkannten kirchlichen Pfründen das Archidiakonat von Cambrai verliehen. Am 5. September 1385 wird er als „ad regnum Franciae et nonnullas alias partes“ bestimmter Gesandter Clemens’ VII. den Prälaten jener Gegenden empfohlen. Als der clementistische Konstanzer Gegenbischof Mangold von Brandis am 19. November 1385 gestorben war, ließ Leopold von Oesterreich im Verein mit dem ihm alliirten französischen Hofe die Ernennung Heinrich Bayler’s, der inzwischen die Magisterwürde und das Amt eines Registrators der päpstlichen Briefe, sowie eines päpstlichen Caplans übertragen erhalten hatte, zum Bischof von Konstanz bei der Curie von Avignon betreiben; die Ernennung ist indessen erst am 22. März 1387 erfolgt. Im August 1387 finden wir den neuen Bischof in Konstanz, wo es ihm indessen nicht gelang, festen Boden zu fassen. Seitdem an Stelle des nach Olmütz versetzten urbanistischen Konstanzer Bischofs Nicolaus von Riesenburg im August 1387 Burkhard von Hewen vom Domcapitel zum Bischof gewählt und von Urban VI. bestätigt worden war, blieb das Machtgebiet der Obedienz von Avignon ausschließlich auf die österreichischen Gebiete im Breisgau, Aargau, Thurgau, Kletgau und Hegau beschränkt, deren kirchliche Verwaltung B. fortan von Frankreich aus leitete. Am 15. Juni 1388 zum Bischof von Valence-Die und am 27. Mai 1390 zum Bischof von Alet (französ. Dep. Aude) ernannt, hat B. fortan den Titel „administrator perpetuus ecclesiae Constantiensis“ geführt, als welcher er noch im J. 1407 Amtshandlungen für den zu Avignon haltenden Theil der Konstanzer Diöcese vollzog. Daß er auch bei Papst Benedict XIII. eine Vertrauensstellung einnahm, zeigt der ihm im August 1405 ertheilte Auftrag, als Gesandter der Curie nach Deutschland, Böhmen, Ungarn und Polen zu reisen und dort für den Anschluß jener Gebiete an die Obedienz von Avignon zu wirken. Auch nach Benedict’s XIII. Absetzung durch das Konstanzer Concil ist ihm B. treu geblieben und hat noch im April 1420, kurz vor seinem im gleichen Jahre erfolgten Tode, mit dem Gegenpapste Beziehungen unterhalten.

A. Poinsignon. Urkundliche Mittheilungen über Heinrich Bayler, Bischof von Alet und Administrator des Bisthums Constanz, im Freiburger Diöcesanarchiv Bd. XIV (1881), S. 237–248. – H. Haupt, Das Schisma des ausgehenden 14. Jahrhunderts in seiner Einwirkung auf die oberrheinischen Landschaften, in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, N. F. V, 273 f., 294 ff., 311 ff. – C. Eubel, Die provisiones praelatorum während [290] des großen Schismas, in der Römischen Quartalschrift, Jahrgang 1893, S. 411 f., Jahrgang 1894 S. 259 f. – Chartularium universitatis Parisiensis, T. III, p. 668. – Eubel, Hierarchia catholica medii aevi (Monasterii 1898), p,. 212, 246, 543.