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ADB:Barthel, Johann Kaspar

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Artikel „Barthel, Johann Kaspar“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 103, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Barthel,_Johann_Kaspar&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 18:07 Uhr UTC)
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Barthel: Johann Kaspar B., geb. zu Kissingen 10. Juni 1697 als Sohn eines Bürgers und Fischers, † 8. April 1771. Er studirte zu Würzburg am Jesuiten-Gymnasium von 1709–1715, wo er in das Clericalseminar daselbst eintrat. 1721 wurde er Priester und Pagenhofmeister, 1723 Kaplan am Juliusspital. Vom Fürstbischof Christoph von Hutten wurde er nach Rom geschickt, um sich im sogenannten Studio des damaligen Secretärs Congregatio Concilii Prosper Lambertini (später Benedict XIV.) in der kirchlichen Rechtspraxis auszubilden. Mit einem schönen Zeugnisse des Genannten vom 16. April 1727 versehen, kehrte er zurück, als Doctor juris utriusque, wurde Seminar-Regens und Professor des Kirchenrechts an der Universität, 1728 geistlicher Rath, am 31. Mai 1729 Doctor der Theologie, 1738 auch Canonicus am Collegiatstifte Haug, 1744 wirklicher Geheimerath, resignirte 1748 als Regens, war thätig bei Schlichtung des Streites zwischen Würzburg und Fulda, 1754 Prokanzler der Universität und am 5. März 1754 Dechant in Haug. Er war als Lehrer höchst bedeutend, seine nachgeschriebenen Vorlesungen circulirten abschriftlich auch an vielen auswärtigen Orten; sein Streben war, das Fundamentale in der Kirche vom Unwesentlichen zu scheiden auf historischer Grundlage, weshalb er offen die pseudoisidorische Fälschung lehrte, dem Staate gerecht zu werden, als echter deutscher Mann für die Concordate gegen die Uebergriffe der Curie einzutreten, die scholastische Methode zu bekämpfen, das selbständige Recht des Episkopats zu vertheidigen. B. stand bei den Protestanten ebenfalls in hohem Ansehen. Wegen kirchenfeindlicher Ansichten denuncirt, setzte er in einem (von Ruland veröffentlichten) „Promemoria“ an seinen Lehrer Benedict XIV. vom J. 1751 offen seine Ansichten und Methode auseinander. Er darf als der Erste bezeichnet werden, der sich auf dem Gebiete des Kirchenrechts von der hergebrachten Methode in Deutschland lossagte. Von seinen Schriften (vgl. Adelung) sind bemerkenswerth: „De Pallio“, 1753; „Opuscula jurid. varii argumenti“, 1771; „Opera jur. publ. eccles. ad statum Germ. accomodata“, 1780.

Weidlich, Jetztleb. Rechtsgelehrten in Teutschland. I. 28. – Ant. Ruland im Chilianeum, Bd. I. (Würzb. 1862) S. 495 ff.