ADB:Bardeleben, Curt von
Vorigen, geb. am 24. April 1796 in Rinau, dem Gute seines Vaters, † 1854, besuchte in Königsberg das Friedrichscollegium, welches er jedoch schon 1813 im Alter von 17 Jahren verließ, um als Freiwilliger bei dem 2. Ulanen-Regimente einzutreten. Seine Theilnahme an dem Befreiungskampfe begann mit der Schlacht bei Dresden; er machte dann die Schlacht bei Kulm mit und wurde bei Leipzig Officier. Auch in dem Feldzug von 1814 war er mit dem Regiment an zahlreichen [54] Schlachten und Gefechten betheiligt, sowie 1815 an den Schlachten von Ligny und Belle-Alliance. Bald nach dem Frieden wurde er auf seinen Wunsch zu dem 3. in Königsberg stehenden Kürassierregiment versetzt, und nachdem er sich 1819 mit einer Tochter des Oberpräsidenten v. Auerswald verheirathet hatte, nahm er im folgenden Jahre seinen Abschied und kaufte sich bald darauf im Heiligenbeiler Kreise als Gutsbesitzer an. Hier lebte er in ländlicher Zurückgezogenheit 12 Jahre, worauf er eines seiner Güter verkaufte, vorübergehend nach Königsberg zog und sich dann im Kreise Fischhausen am Ostseestrande ansiedelte. 1837 wurde er zum Landrath dieses Kreises erwählt und heirathete 1839 in zweiter Ehe eine Tochter des Oberpräsidenten v. Schön.
Bardeleben: Kurt v. B., der älteste Sohn desSchon im J. 1834 war er als Abgeordneter der Ritterschaft in den preußischen Provinziallandtag eingetreten und behielt sein Mandat auch in den folgenden Sessionen 1837, 41, 43 und 45. Auf dem Königsberger Huldigungslandtage von 1840 gehörte er zu denen, die durch ihre Thätigkeit und ihren Einfluß die Adresse an Friedrich Wilhelm IV. zu Stande brachten, welche an die königlichen Verheißungen von 1815 erinnernd, die Gewährung von Reichsständen erbat. – Gegen v. B. richtete sich bald vorzugsweise der Unwille des durch die in Preußen beginnende liberale Bewegung tief verstimmten Königs. Trotz der verschiedenen zum Theil kränkenden Beweise der königlichen Ungnade, die ihm gegeben wurden, beharrte v. B. jedoch in der Richtung einer festen, aber loyalen Opposition gegen das herrschende System, das, nach seiner tiefsten Ueberzeugung, die Geschicke Preußens in verhängnißvolle Bahnen leitete. 1847 nahm er an dem Vereinigten Landtage Theil und bewährte auch auf demselben die unwandelbare Entschlossenheit und Energie seines Charakters. Er war einer der 138 Abgeordneten, die mit Georg v. Vincke die Declaration der Rechte erließen, welche die auf die Gesetze von 1815 und 1820 begründeten Ansprüche des Landes gegenüber den durch das königl. Patent vom 3. Febr. erlittenen Beeinträchtigungen verwahrte, und, nachdem er mit dem überwiegenden Theile der liberalen Partei die Wahlen zu den ständischen Ausschüssen vollzogen hatte und selbst zu deren Mitgliede erwählt worden war, legte er nach dem Erscheinen des Landtagsabschiedes, der die auf Herstellung der vollen ständischen Rechte gerichteten Anträge des Vereinigten Landtags an die Krone zurückwies, sein Mandat als Mitglied der Ausschüsse nieder.
Nach der Märzrevolution nahm er an dem kurzen, zweiten und letzten Vereinigten Landtag in Berlin Theil und verschloß sich schon damals der Wahrnehmung nicht, daß die durch den Anstoß der französischen Revolution in Deutschland entfesselte Bewegung weit über die Ziele der liberalen Partei hinausstrebe und trotz ihrer theilweisen Berechtigung Preußen wie Deutschland mit den ernstesten Gefahren bedrohe. Er wurde in seiner Heimath zum Mitgliede der deutschen Nationalversammlung erwählt und schloß sich in Frankfurt der sogenannten Casinopartei an, welche die gemäßigten liberalen und nationalen Elemente der Versammlung in sich vereinigte. Nach dem tragischen Ende seines Schwagers, des Generals v. Auerswald, verließ er dringender Familienverhältnisse halber die Versammlung und legte bald darauf, als er zum Abgeordneten der preußischen Nationalversammlung gewählt wurde, das Mandat für die deutsche Nationalversammlung nieder. Eine Erkrankung, die ihn zu Hause befiel, verhinderte ihn jedoch zunächst nach Berlin zu gehen, und inzwischen war dort durch die Ernennung des Ministeriums Brandenburg und die durch dasselbe angeordnete Verlegung der Nationalversammlung nach Brandenburg, die Katastrophe eingetreten. v. B. ging mit der altliberalen Minderheit nach Brandenburg, wo aber bekanntlich keine vollzählige Versammlung zu Stande kam. An der darauf nach den Bestimmungen der octroyirten Verfassung zunächst gewählten zweiten [55] Kammer nahm er nicht Theil, wiederum aber an der folgenden, die nach Auflösung jener im Sommer 1849 gewählt wurde, und deren Mandat erst 1852 zu Ende ging. Er gehörte in derselben zu der altliberalen Opposition. Nach dem Schlusse dieser Legislatur verzichtete er zunehmender Kränklichkeit halber auf eine Wiederwahl, ohne deshalb aber den politischen Verfolgungen sich entziehen zu können, die unter dem Ministerium Manteuffel-Westphalen den Abend seines Lebens trübten. Er wurde, inm offenen Widerspruch mit den Bestimmungen des Gesetzes, aus dem Kreise Fischhausen, in dem er begütert war, als Landrath nach dem Kreise Straßburg an die westpreußisch-polnische Grenze versetzt, was ihn im Frühjahr 1853 seinen Abschied zu nehmen nöthigte. Eine von einem höheren Regierungsbeamten auf Grund eines im Postwagen geführten Gesprächs gegen ihn eingereichte politische Denunciation hatte bald darauf die Einleitunge eines Processes gegen ihn zur Folge, dessen Entscheidung jedoch sein Tod zuvorkam, der am 13. Febr. 1854 in Königsberg nach längeren schweren Leiden im 58. Jahre seines Lebens erfolgte.