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ADB:Auspitz, Heinrich

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Artikel „Auspitz, Heinrich“ von Julius Pagel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 46 (1902), S. 143, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Auspitz,_Heinrich&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:14 Uhr UTC)
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Auspitz: Heinrich A., Dermatolog in Wien, 1835 zu Nikolsburg in Mähren geboren, † am 23. Mai 1886 als Professor der Dermatologie und der venerischen Krankheiten zu Wien, studirte in Wien, hauptsächlich als Schüler von Brücke, Rokitansky, Skoda, Oppolzer und Hebra. 1863 habilitirte er sich daselbst als Privatdocent für seine Specialfächer, wurde 1872 Director der allgemeinen Poliklinik und 1875 außerordentlicher Professor. Erst zwei Jahre vor seinem Tode erhielt er die langersehnte eigene klinische Abtheilung als Nachfolger v. Zeissl’s. A., der an einem Herzleiden starb, gehört zu den hervorragenden Vertretern seiner Specialwissenschaft in der Neuzeit. Er hat auf seinen Gebieten eine äußerst rege praktische wie wissenschaftlich erfolgreiche Thätigkeit entwickelt. Mit seinem Freunde F. J. Pick gründete und redigirte er seit 1869 das „Archiv für Dermatologie und Syphilis“; in diesem Organ ist auch ein größerer Theil seiner kleineren Einzelarbeiten erschienen. Nach dem Urtheil des bedeutendsten lebenden Historikers der Syphilis, J. K. Proksch in Wien, nimmt unter Auspitz’s in Betracht kommenden Arbeiten den hervorragendsten Platz ein dessen größeres Werk „Die Lehren vom syphilitischen Contagium“ (Wien 1865); es enthält Untersuchungen, die den Zweck hatten, „die Unität des syphilitischen (eigentlich Schanker-)Contagiums zu begründen“ (J. K. Proksch, Gesch. d. ven. Krankheiten, Bonn 1895, Bd. II, S. 766 ff.). Besonders anregend und eigenartig ist Auspitz’ „System der Hautkrankheiten“, sowie die Bearbeitung des Abschnitts „Hautkrankheiten“ für Ziemssens’s großes Handbuch der speciellen Pathologie und Therapie (Bd. XIV).

Biogr. Lex., hsg. v. Hirsch-Gurlt I, 230; VI, 430.