ADB:Arpe, Peter Friedrich
[609] Schwerin. Nachdem er das Gymnasium zu Lüneburg besucht hatte, studirte er seit 1699 in Kiel, lebte eine Zeit lang in Kopenhagen, und begleitete einen jungen dänischen Grafen nach Wolfenbüttel auf die Ritter-Akademie, 1712 nach Holland, von wo er 1716 nach seiner Vaterstadt zurückkehrte. Hier erhielt er die Professur des öffentlichen und vaterländischen Rechts, die er 1721 antrat. Im Aug. 1724 entlassen, begab er sich nach Hamburg, wurde daselbst 1729 Braunschweig-Wolfenbüttler Resident mit dem Titel Legationsrath, aber nach dem Tode des Herzogs August Wilhelm 1731 entlassen. 1733 fand er eine Anstellung als Justizrath bei der Regierungskanzlei in Schwerin. Von seinen Schriften gab er selbst Nachricht in seinen „Feriae aestivales, sive scriptorum suorum historia“. 1726. Sein letztes Werk ist: „Themis Cimbrica, sive de Cimbrorum et vicinarum gentium antiquissimis institutis commentarius“. 1737. Auch ist er der Verfasser der „Réponse à la dissertation de Mr. de la Monnoye sur le traité des trois imposteurs“. 1716. Endlich wird ihm beigelegt das handschriftliche Werk der Kieler Universitäts-Bibliothek: „Das verwirrte Cimbrien“, von welchem J. H. Schulze einen Auszug unter dem Titel: „Geschichte des Herzoglich Schleswig-Holstein-Gottorfischen Hofes und dessen vornehmster Staatsbedienten“, 1774, veranstaltet hat.
Arpe: Peter Friedrich A. Rechtsgelehrter, geb. 10. Mai 1682 zu Kiel, wo sein Vater Senator, später Bürgermeister war; † 4. Nov. 1740 in- Vgl. Ratjen, Chronik der Univ. zu Kiel. 1858. S. 53; Serapeum 1870. S. 340.