ADB:Anton, Karl Gottlob von
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Anton: Karl Gottlob von A., Rechtsgelehrter und Historiker, geb. 23. Juli 1751 zu Lauban in der Oberlausitz, † 17. November 1818 in Görlitz. Er studirte seit 1770 zu Leipzig die Rechte, erwarb daselbst 1774 sowol die Magisterwürde der Philosophie, als auch die juristische Doctorwürde und ließ sich in Görlitz als Oberamtsadvocat nieder. 1797 wurde er Senator, 1806 Rathsscabinus, auch wurde er 7. September 1802 in den Reichsadelstand erhoben. Er gehört zu den Stiftern der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften. Außer zahlreichen kleineren Abhandlungen und Aufsätzen in Zeitschriften verfaßte er verschiedene juristische und historische Werke, unter denen das bedeutendste ist seine „Geschichte der teutschen Landwirthschaft von den ältesten Zeiten bis Ende des 15. Jahrhunderts“, 3 Theile. 1799–1802, auf der alle späteren Arbeiten über diesen Gegenstand fußen. Erwähnung verdienen noch seine „Geschichte des Tempelherren-Ordens,“ 1779, 2. Aufl. 1781; seine „Uebersetzung der Germania des Tacitus mit Commentar“, 1781, n. umgearb. Aufl. 1799, sowie: „Diplomatische Beiträge zu den Geschichten und zu den teutschen Rechten“ (anonym) 1777; „Erste Linien eines Versuches über der alten Slawen Ursprung, Sitten, Gebräuche, Meinungen und Kenntnisse“, 1783–89; „Erweis daß das Lehnrecht, welches Zepernik aus einer Görlizischen Handschrift herausgegeben, altes Sachsenrecht sei etc.“, 1789: „Ueber die Rechte der Herrschaften auf ihre Unterthanen und deren Besitzungen etc.“, 1791; „Geschichte der teutschen Nation“, 1. (einziger) Theil, 1793; „Ueber Sprache in Rücksicht auf Geschichte der Menschheit“, 1799. Für eine kritische Ausgabe des Sachsenspiegels und des Auctor vetus de beneficiis hinterließ er handschriftliche Vorarbeiten.
- Weidlich’s Biographische Nachrichten I. 6 ff. und Nachträge S. 6 ff. – Nietzsche in der (Hallischen) Allgem. Litteraturzeitung 1827. III. 693 ff. – Homeyer, Des Sachsenspiegels zweiter Theil, II. 8 ff.