ADB:Amon, Blasius
[1], angesehener Contrapunktist des 16. Jahrh., aus Tirol stammend und nachmals in bairischen Diensten zu München, wo er auch gestorben ist. Nach Fétis, „Biogr.“ I. 90, wäre er geb. 2. Jan. 1517 und gest. 9. April 1614, mithin fast 100 Jahre alt geworden; aber nach Walther ist eine „Collection Geistl. Cantiones“ von seiner Arbeit, welche Adam Berg zu München 1590 druckte, schon als opus posthumum bezeichnet. Er soll ein fleißiger Componist gewesen sein und eine große Anzahl Werke publicirt haben, doch sind seine bekannten Opera nicht sehr zahlreich und auch die großen Zeiträume, durch welche die früheren von einander getrennt sind, lassen auf Verluste schließen. Zu nennen sind: „Sacrae Cant. 4–6 voc.“ Monach. 1540. „Kurze Motetten 4–6 voc. auf versch. Heiligenfeste“, ebd. 1554. „Liber sacratissimar., quae vulgo introitus appell., cantionum selectis singul. dieb. festivis, 5 voc.“, Viennae, Creuzer 1582. „Missae quatuor, unica pro Defunct. 4 voc.“ ibd. Formica, 1588. Alle folgenden sind bei Adam Berg zu München, der Ammon’s Nachlaß an sich gebracht haben soll, herausgekommen; doch scheinen einige darunter nur neue Aufl. früherer Drucke zu sein: „Sacrae Cant. quas vulgo Motetas vocant, 4–6 voc.“, – nebst einigen Hymnen auf die Geburt, Auferstehung und Himmelfahrt, 1590 (wol nur durch die Hymnen vermehrte Aufl. des Druckes von 1540); „Missae breves 4 voc.“, 1591; „Breves et select. quaedam Motettae 4–6 voc.“, 1593 (vielleicht nur neue Aufl. des Werkes von 1554); „Quatuor Missae 4–6 voc.“, 1593. Auch Sammler schmückten ihre Blumenlesen mit Tonstücken von A., und es finden sich solche noch in Bodenschatz, „Florileg. Portense“, 1603 und 1618, sowie in Donfried’s „Promptuar“. 1627.
Ammon: Anton Blasius A.[Zusätze und Berichtigungen]
- ↑ S. 404. Z. 23 v. u.: Vgl. den Aufsatz Eitner’s über Blasius Ammon in den Monatsheften f. Musik-Geschichte 1886 Nr. 2; danach beruht der Vorname Anton auf einem von Gerber ausgehenden Irrthum; Ammon’s erstes Druckwerk ist vom Jahre 1582 (Liber sacratissim.). Danach dürfte auch das von Fétis ohne Gewährsmann angegebene Geburtsjahr falsch und zu früh sein. [Bd. 24, S. 784]