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ADB:Albert II. (Erzbischof von Bremen-Hamburg)

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Artikel „Albert II., Erzbischof von Bremen“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 180–181, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Albert_II._(Erzbischof_von_Bremen-Hamburg)&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 05:34 Uhr UTC)
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Albert II., Erzbischof von Bremen, † 14. Apr. 1395, in den Genealogien des Hauses Braunschweig Albrecht genannt, war der Sohn Herzog Magnus’ I. Pius von Braunschweig-Wolfenbüttel und Großsohn der Markgräfin Agnes von Brandenburg-Landsberg, einer Schwester Kaiser Ludwigs des Baiern. Sein Regierungsantritt wird verschieden von 1359 bis 1362 angegeben, aber 1360 stellte Erzbischof Gottfried noch Urkunden aus, 1361 nennt er sich Albertus electus et confirmatus etc., 1362 erst Erzbischof; vorher war er Domherr zu Magdeburg. Er wurde direct gegen den oldenburgischen Einfluß zum Erzbischof gemacht, und von ihm datirt der Wetteifer des Oldenburger und des Welfenhauses um den Besitz des Erzstiftes. Er beschließt die seit Beginn des Jahrhunderts laufende Reihe von Erzbischöfen, die ihr Stift zu Grunde richteten, damit, daß er einen selbst dann noch unerhörten Verfall und eine grenzenlose Verwirrung hinterließ. Erzbischof Gottfried, Graf von Arnsberg, sein Vorgänger, hatte den Dompropst Grafen Moritz von Oldenburg als Administrator im Besitz des Landes lassen müssen, nachher schloß er sich an den Grafen Gerhard von [181] Hoya an, der Moritz und Bremen unglücklich befehdete und deshalb Hülfe von Herzog Magnus I. suchte, unter dem Versprechen, Gottfried zur Resignation zu veranlassen und A. das Pallium zu verschaffen. Das geschah 1359; da Gottfried erst später resignirte, hat man A. irrig für dessen Administrator gehalten. Das Domcapitel und die Stadt Bremen hielten zu Moritz, doch stellte sich dem Einflusse Albrechts bei der Curie gegenüber ersteres bald zuwartend, und nach der Bestätigung des Papstes (1361) erkannten beide A. an. Aber das Land mußte dem Administrator Moritz von Oldenburg erst abgestritten werden; nach einer Belagerung der Burg Bremervörde im Januar 1363 durch die Braunschweiger Heere und Wilhelm von Lüneburg entsagte Moritz in einem Vertrage dem Stifte. Am 21. Juli 1365 wurde letzterer mit drei anderen Oldenburger Herren bei Blexen von den Rustringern erschlagen. Albrechts Regierung nahm dann einen guten Anlauf: schon 1363 wahrscheinlich ist er mit den Verwandten, den Grafen von Holstein, den Elbstädten etc. zur Sicherung der Straßen gegen Albrecht von Lauenburg thätig, es wurde Bergedorf gebrochen; damit war es aber auch aus. 1366 versuchte er den Streit zwischen Rath und Zünften in Bremen zu seinem Vortheil auszubeuten, nahm auch am 29. Mai die Stadt, aber konnte des Hollemann’schen Wirrwarrs nicht Herr werden, und wurde schon am 28. Juni von der Bürgerschaft und Graf Konrad von Oldenburg hinausgeworfen. Die Unabhängigkeit der Stadt Bremen war größer als zuvor, ebenso groß wurde später unter seiner Connivenz die Unabhängigkeit Stade’s. In die wüthende Fehde verdischer und bremischer Ministerialen gegen Bremen, die 1381 das ganze Stift verheerte, griff er kaum ein; die Stadt Bremen gewann dadurch eine bedeutende Macht, namentlich Antheil an den festen Schlössern Bederkesa und der Kranenburg; auch an der Elbe war er ebenso unthätig, trotz mancher Reibungen mit Hamburg. Dagegen ergab er sich einem schwelgerisch-üppigen Leben, das Erzstift brachte nicht viel ein, es war seit 60 Jahren zerrüttet, die Fehden verwüsteten das Kirchengut, so griff er zur Verpfändung; schon 1369 setzte er für 4150 Mark den Herzögen Wilhelm von Lüneburg und Magnus II. von Braunschweig das ganze Stift mit allen Schlössern, die er noch hatte, zu Pfande und ernannte Daniel von Borch nach ihrem Willen zum Administrator; 1375 verpfändete er das bremische Kirchengut rechts der Elbe an Graf Adolf von Holstein und setzte ihn auch zum Administrator aller noch nicht vergebenen erzbischöflichen Güter. Jene Kirchspiele sind bei Holstein geblieben, ebenso bei Oldenburg die an die Grafen versetzten Stedinger Güter. Die Lande und Burgen zwischen Elbe und Oste mit dem wichtigen Bremervörde lösten die Städte Bremen, Stade und Buxtehude von dem Holsteiner 1389 wieder ein, erhielten sie aber selber als Pfandbesitz; so bot das reiche Land, vergessen vom Reiche, ein Bild der wüstesten Zustände. Der größte Scandal seiner Regierung, vielleicht hervorgerufen durch unnatürliches Gelüst, war der öffentliche Vorwurf, er sei ein Hermaphrodit, der ihm, offenbar fälschlich, vom Domdechanten Johann von Zesterfleth, dem späteren Bischof Johann von Verden, gemacht war.

Havemann, Gesch. von Braunschweig und Lüneburg I. S. 473 ff.